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IDW Standards für Restrukturierung, Eigenverwaltung und Insolvenzplan
IDW Standards für Restrukturierung, Eigenverwaltung und Insolvenzplan
Die IDW-Standards S6 und S9 geben Orientierung bei der Restrukturierung, der Vorbereitung von Eigenverwaltungen und Insolvenzplänen. Denn seit dem Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) gelten deutlich höhere Anforderungen beim Krisenmanagement mithilfe von Eigenverwaltungsverfahren.
IDW S6 – Anforderungen an Sanierungskonzepte
Der IDW Standard S6 des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) legt die Anforderungen an tragfähige Sanierungskonzepte für Unternehmen in der Krise fest. Er dient als Leitlinie für die Erstellung von Restrukturierungsgutachten, die die wirtschaftliche Überlebensfähigkeit eines Unternehmens beurteilen.
Wichtige Inhalte des IDW S6:
- Analyse der wirtschaftlichen Lage und Krisenursachen
- Prüfung der Sanierungsfähigkeit und Prognose zur Fortführungsfähigkeit
- Erstellung eines belastbaren Sanierungskonzepts mit Maßnahmen zur Restrukturierung
- Anforderungen an finanzielle Stabilisierung und operative Neuausrichtung
IDW S6 ist insbesondere für Banken, Investoren und Gerichte entscheidend, um zu bewerten, ob eine Sanierung realistisch ist und eine Insolvenz vermieden werden kann.
IDW S9 – Anforderungen an Insolvenzpläne und Eigenverwaltung
Der IDW Standard S9 behandelt die Anforderungen an Insolvenzpläne, insbesondere im Rahmen der Eigenverwaltung. Die Eigenverwaltung ist eine besondere Form des Insolvenzverfahrens, bei der das Unternehmen unter Aufsicht eines Sachwalters selbst die Insolvenz abwickelt.
Zentrale Aspekte des IDW S9:
- Anforderungen an einen Insolvenzplan zur Sanierung und Entschuldung
- Bewertung der Fortführungsfähigkeit des Unternehmens
- Rolle und Verantwortung des Schuldners bei der Eigenverwaltung
- Erfüllung der rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Anforderungen gemäß der Insolvenzordnung (InsO)
Der IDW Standard S9 bietet einen Rahmen für die Vorbereitung von Eigenverwaltung und Insolvenzplänen.
Bedeutung der IDW Standards in der Praxis
Der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) entwickelte Standard S9 definiert klare Qualitätsanforderungen und richten sich zuerst an Wirtschaftsprüfer, können aber selbstverständlich auch von Rechtsanwälten und Restrukturierungsberatern angewendet werden. Die Anwendung der IDW Standards bringt mehrere Vorteile:
- Höhere Rechtssicherheit durch standardisierte Prüfung
- Bessere Nachvollziehbarkeit für Gerichte und Gläubiger
- Klare Dokumentation
- Mögliche Exkulpation bei korrekter Anwendung
Kosten und Nutzen abwägen
Die zusätzlichen Anforderungen der IDW Standards können zu höheren Kosten in der Vorbereitung führen. Diese relativieren sich aber durch:
- Höhere Erfolgsaussichten des Verfahrens
- Bessere Planbarkeit des Ablaufs
- Reduzierte Haftungsrisiken für alle Beteiligten
Fazit: Die IDW Standards S6 und S9 sind zentrale Leitlinien für die Restrukturierung und Sanierung von Unternehmen in der Krise. Während IDW S6 die Anforderungen an ein tragfähiges Sanierungskonzept definiert, legt IDW S9 den Fokus auf Insolvenzpläne und die Eigenverwaltung. Sie bieten Orientierung für alle Beteiligten und erhöhen die Erfolgsaussichten.
Ausführliche Informationen gibt es in unserer Podcastfolge mit Martin Lambrecht, die hier und überall, wo es gute Podcast gibt, gehört werden kann.
Unser Podcast ist auch über LinkedIn zu erreichen.
Lasst Euch in den Äther saugen, eure Ohren werden Augen. #WirKönnenKrise
Das StaRUG bei der Restrukturierung von Immobilien
Das StaRUG bei der Restrukturierung von Immobilien
Das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) hat sich in den vergangenen vier Jahren als wichtiges Instrument zur Unternehmenssanierung etabliert. Prominente Fälle wie Eterna, Leoni und Varta zeigen die praktische Bedeutung dieses Sanierungstools. Besonders in der Restrukturierung von Immobilien-Investments wird zunehmend das StaRUG genutzt.
Möglichkeiten des StaRUG
Ein wichtiger Anwendungsbereich des StaRUG ist die Immobilienbranche. Hier ermöglicht das Gesetz insbesondere:
- Prolongation von Finanzierungen gegen den Willen einzelner Gläubiger
- Eingriffe in Rechte einzelner Gläubigergruppen
- Sanierung ohne Insolvenzverfahren
- diskrete Sanierung, sofern keine besonderen Veröffentlichungspflichten bestehen
Erfolgsfaktoren für StaRUG-Verfahren
Für den Erfolg einer Restrukturierung mit der Hilfe eines StaRUG-Verfahrens sind folgende Faktoren entscheidend:
- Frühzeitige Vorbereitung
- Analyse der Vermögenssituation
- Erstellung von Bewertungsgutachten für die betroffenen Immobilien
- Entwicklung eines tragfähigen Sanierungskonzepts
- Professionelle Vergleichsrechnung
- Ausarbeitung und Darstellung realistischer Alternativszenarien
- Nachvollziehbare Bewertungen durch unabhängige Sachverständige
- angemessene Berücksichtigung von unterschiedlichen Stakeholder-Interessen
- Sorgfältige Gruppenbildung
- Korrekte Zuordnung der Gläubiger
- Berücksichtigung von Sicherheiten
- Angemessene Behandlung nachrangiger Forderungen
Herausforderungen in der Praxis
Die praktische Umsetzung von StaRUG-Verfahren stellt Berater und Unternehmen vor verschiedene Herausforderungen:
- Zeitdruck bei der Verfahrensvorbereitung
- Komplexe Bewertungsfragen
- Abstimmung mit verschiedenen Gläubigergruppen
- Gerichtliche Prüfung der Vergleichsrechnungen
Ausblick und Entwicklungsperspektiven
Das StaRUG hat sich als diskretes und effektives Sanierungsinstrument etabliert. Für die Zukunft zeichnen sich folgende Entwicklungen ab:
- Zunehmende Bedeutung bei Immobiliensanierungen
- Weitere Klärung durch Rechtsprechung
- Standardisierung von Verfahrensabläufen
Fazit: Das StaRUG bietet als Sanierungsinstrument wichtige Möglichkeiten zur Unternehmenssanierung außerhalb der Insolvenz. Der Erfolg hängt maßgeblich von der professionellen Vorbereitung und Durchführung ab. Wichtigster Faktor für den Erfolg ist die frühzeitige Vorbereitung der Restrukturierung von Immobilien durch das StaRUG.
Ausführliche Informationen gibt es in unserer Podcastfolge mit Christian Groschupp und Matthias Müller von der Unternehmensberatung Dr. Wieselhuber & Partner, die hier und überall, wo es gute Podcast gibt, gehört werden kann.
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Insolvenzantrag: wie finde ich das richtige Insolvenzgericht?
Insolvenzantrag: wie finde ich das richtige Insolvenzgericht?
Wenn ein Insolvenzantrag erforderlich wird, muss geklärt werden, bei welchem Insolvenzgericht der Antrag gestellt wird.
Die Frage nach dem richtigen, örtlich zuständigen Insolvenzgericht ist nicht immer leicht zu beantworten. und schnell entwickelt sich daraus eine Stolperfalle beim Insolvenzantrag. Insolvenzverfahren werden an den Amtsgerichten geführt. Sie sind dafür zuständig (§ 2 InsO). , da die Bundesländer von den Ausnahmeregelungen in § 3 Abs. 2 InsO nach wie vor reichlich Gebrauch machen. Unter diesem Link kann das zuständige Insolvenzgericht schnell und unproblematisch ermittelt werden. Ort oder Postleitzahl des Sitzes des Antragstellers eintragen und schon gibt es deutschlandweit die passende Auskunft. Leider sind die Restrukturierungsgerichte nach dem StaRUG hier nicht zu ermitteln.
Hat die Gesellschaft den Mittelpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit an einem anderen Ort als ihrem Sitz, so ist ausschließlich das Insolvenzgericht zuständig, in dessen Bezirk diese wirtschaftliche Tätigkeit liegt (§ 3 I S. 2 InsO).
Ein Insolvenzantrag bei einem unzuständigen Insolvenzgericht, wird von diesem Gericht wegen Unzulässigkeit zurückgewiesen. Zuvor erhält der Antragsteller einen Hinweis und hat die Möglichkeit, eine Verweisung an das zutreffende Insolvenzgericht zu beantragen (§ 4 InsO iVm § 281Abs. 1 ZPO). Selbständig (von Amts wegen) verweist das unzuständige Gericht den Antrag nicht. Jedoch muss das angerufene Gericht bei unklarer Sachlage zunächst selbst alle Umstände ermitteln, die für das Insolvenzverfahren von Bedeutung sind. Das gilt auch für die Zuständigkeitsvoraussetzungen. Für diese Ermittlungen kann das angerufene Gericht einen Sachverständigen einsetzen.
Der Antrag bei einem unzuständigen Gericht ist ein unzulässiger Insolvenzantrag. Er erfüllt nicht die gesetzliche Insolvenzantragspflicht. Insoweit sind auch damit verbundene Haftungsansprüche und strafrechtliche Konsequenzen des Geschäftsführers nicht erledigt.
Unwissenheit schützt nicht vor Strafe und Haftung!
Verfügt ein Geschäftsführer nicht über ausreichende persönliche Kenntnisse, die zur Prüfung einer Insolvenzantragspflicht erforderlich sind, hat er sich hierzu unverzüglich beraten zu lassen. Dazu ist eine fachlich qualifizierte Person (Rechtsanwalt, qualifizierte Wirtschaftsprüfer und Steuerberater) auszuwählen. Für die Beratung sind die Verhältnisse der Gesellschaft und die dazu erforderlichen Unterlagen umfassend offenzulegen. Sodann muss der Geschäftsführer auch auf eine unverzügliche Vorlage des Prüfergebnisses hinwirken (BGH - 27.03.2012 - II ZR 171/10).
Podcast: Insolvenzrecht für die Ohren
Mehr zum Insolvenzantrag und zur Insolvenzantragspflicht gibt es in unserer Podcastfolge „Wer jetzt verschleppt, wird härter rangenommen“.
#38 mit Ethikerin Prof. Dr. Alena Buyx
#38 mit Ethikerin Prof. Dr. Alena Buyx
Zum Jahresauftakt 2023 haben wir Prof. Dr. Alena Buyx an unser Mikrofon eingeladen. Die Medizinethikerin an der TU München und Vorsitzende des deutschen Ethikrates hat in den letzten Jahren vielfach zu den Themen Ethik, Moral und Krise Stellung genommen. Dabei lag der Kontext selbstverständlich im medizinischen Bereich.
Aber auch bei Krise, Insolvenz und Restrukturierung von Unternehmen geht es um die großen Fragen von Ethik und Moral. Dabei kommt es nicht darauf an, ob es sich um schlagzeilenträchtige Firmenzusammenbrüche wie Wirecard, Lehman Brothers oder FTX handelt oder um den Handwerksbetrieb um die Ecke.
Daher haben wir Alena gefragt, ob es eine Moral des Scheiterns gibt. Wie so oft gibt es keine einfache Antwort. Bei dem beiderseitigen Blick über den Tellerrand haben sich viele interessante Perspektiven ergeben. Wie gehen wir und unsere Gesellschaft mit einem Scheitern um? Prangern wir lieber an oder ebenen wir den Weg für eine 2. Chance? Wann sind Haltung und Verantwortung gefragt? Zu diesen und weiteren Fragen entwickelt sich ein spannendes Gespräch über griechische Mythen, fuck-up nights und die Auswirkungen multipler Anforderungen unserer Zeit.
Viel Spaß beim Hören! Danke Alena!
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restruct.law – Podcast zu Krise, Insolvenz und Restrukturierung von Unternehmen mit neuer Homepage
restruct.law – Podcast zu Krise, Insolvenz und Restrukturierung von Unternehmen mit neuer Homepage
Der meistgehörte Podcast der deutschen Restrukturierungsszene hat seinen Webauftritt zu Krise, Insolvenz und Restrukturierung von Unternehmen neu gestaltet. Unter www.restruct.law sind neben den einzelnen Folgen des Podcast ab sofort auch weitere Informationen zu den Themen Restrukturierung, Unternehmenssanierung und Insolvenz abrufbar.
Der Podcast restruct.law ist seit 3 Jahren regelmäßig zu hören und richtet sich an ein Fachpublikum. Die Restrukturierungsanwälte und Insolvenzverwalter Dr. Christian Heintze und Heiko Schaefer diskutieren in ihrem Podcast mit wechselnden Gästen aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft. Die Themen reichen von der Haftung der Geschäftsführer, Problemen der Insolvenzanfechtung bis zu den neuesten Gesetzesentwicklungen bei einem Insolvenzantrag.
Auf Augenhöhe diskutieren die restrukturierungserfahrenen Anwälte mit Unternehmensberatern, anderen Anwälten, Investoren und Hochschullehrern zu den aktuellen Themen der deutschen Restrukturierungsbranche. Dabei geht es um Neuerungen wie das StaRUG, Erfahrungen mit Insolvenzverfahren bei Eigenverwaltung, Schutzschirmverfahren oder außergerichtliche Sanierungen.
Aber auch vermeintliche off-Topics werden mehr in den Fokus gerückt: warum nicht mal über die Moral beim Scheitern sprechen und neue Sichtweisen eröffnen? Denn Beweglichkeit im Kopf ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für die erfolgreiche Bewältigung von Krisen.
Die letzten Monate zeigten einen neuen Trend: mehr Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte und Beiräte interessieren sich für den Podcast restruct.law. Der neue Web-Auftritt bietet daher mehr Basisinformationen, da das Interesse an den Themenschwerpunkten Krise, Insolvenz und Restrukturierung von Unternehmen kontinuierlich zunimmt.
Mehr über den Podcast rund um Krise, Insolvenz und Restrukturierung gibt es hier.
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#37 mit Rechtsanwältin Dr. Sabine Vorwerk
#37 mit Rechtsanwältin Dr. Sabine Vorwerk
Mit Rechtsanwältin Dr. Sabine Vorwerk, Partnerin der internationalen Kanzlei Linklaters, sprechen wir über die Rolle der Gesellschafter bei einer Unternehmensrestrukturierung. Einer ihrer Beratungsschwerpunkte ist die Beratung internationaler Gesellschafter in der Krise und Insolvenz deutscher Gesellschaften. Dabei wird Sie oft mit den unterschiedlichen Ansätzen insbesondere aus dem englichen und us-amerikanischen Rechtsraum konfrontiert.
Wir erfahren von ihr, wie sich Gesellschafter bei einer bestandsgefährdenden Krise verhalten. Aber welche Rolle ist den Gesellschaftern in Insolvenz, Krise und Restrukturierung in der Insolvenzordung und im StaRUG zugedacht? Wann können Gesellschafterdarlehen weiterhelfen? Welche Handlungsmöglichkeiten haben Gesellschafter für ein aktives Krisenmanagement? Insbesondere diskutieren wir, ob die Gesellschafter durch gesetzliche Änderungen eine aktivere und vor allem abgesicherte Rolle bei einer Neufinanzierung erhalten sollten.
Viel Spaß beim Hören! Danke Sabine!
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