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Pfandrechte an Geschäftsanteilen: ein Instrument für die Restrukturierung von Unternehmen

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Pfandrechte an Geschäftsanteilen: ein Instrument für die Restrukturierung von Unternehmen

22. April 2025 |
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Pfandrechte an Geschäftsanteilen: Ein Schlüssel zur Restrukturierung von Unternehmen

In Krisensituationen suchen Unternehmen, Gläubiger und Investoren nach Möglichkeiten, eine Insolvenz zu vermeiden und den Fortbestand zu sichern. Ein zentrales Instrument in der außergerichtlichen Restrukturierung ist die Verpfändung von Geschäftsanteilen als Sicherheit für Kapitalgeber.

Warum sind verpfändete Geschäftsanteile wichtig?

Verpfändete Geschäftsanteile ermöglichen es Gläubigern, bei einer Unternehmenskrise die Kontrolle über das Unternehmen übernehmen zu können, ohne es direkt in die Insolvenz zu treiben. Ein zentrales Ziel ist es, den wirtschaftlichen Fortführungswert der Firma zu erhalten, anstatt durch eine Insolvenz Vermögenswerte zu zerschlagen.

Wer nutzt dieses Instrument?

  • Banken & Kreditgeber: Sie sichern sich ihre Finanzierungen durch Geschäftsanteile als Pfand, um im Krisenfall handlungsfähig zu bleiben.
  • Distressed Debt Investoren: Diese kaufen notleidende Kredite und nutzen Pfandrechte, um Unternehmen zu restrukturieren oder in einer "Loan-to-Own"-Strategie zu nutzen.
  • Unternehmen mit komplexen Beteiligungsstrukturen: Besonders Konzerne mit Tochtergesellschaften nutzen diese Form der Besicherung.

Welche Vorteile bietet die Verpfändung von Geschäftsanteilen?

  1. Erhalt der Unternehmensstruktur – Statt Einzelassets zu verkaufen, bleibt das Unternehmen als Ganzes bestehen.
  2. Flexibilität für Gläubiger – Eine Verwertung der Anteile kann zu einem geordneten Eigentümerwechsel führen, ohne das Unternehmen in eine Insolvenz zu führen.
  3. Schnellere und kontrollierte Restrukturierung – Im Vergleich zu langwierigen Insolvenzverfahren kann durch die Pfandrechtsverwertung durch Übertragung der Anteile eine kontrollierte Sanierung stattfinden.

Welche Risiken gilt es zu beachten?

Die Verpfändung von Geschäftsanteilen ist bei internationalen Restrukturierungen von Unternehmen häufig anzutreffen. In Deutschland ist die Verwertung von Pfandrechten aber besonders komplex. Im Gegensatz zu Ländern wie Luxemburg oder den Niederlanden, wo die Übertragung von Unternehmensanteilen einfacher und schneller möglich ist, sind die gesetzlichen Hürden hierzulande hoch. Das hat Auswirkungen auf die Sanierungsoptionen von Unternehmen in der Krise und die Verhandlungsposition von Gläubigern.

Ein weiteres Problem ist der Insolvenzgrund der drohenden Zahlungsunfähigkeit. Geschäftsführer müssen darauf achten, keine Insolvenzverschleppung zu riskieren. Zur Absicherung aller Beteiligten spielen Sanierungsgutachten nach dem IDW Standard S6 eine zentrale Rolle. Es ist entscheidend, dass sie die Beteilgten - insbesondere bei internationalen Restrukturierungen - sich frühzeitig qualifiziert zu den Rahmenbedingungen in Deutschland beraten lassen.

Fazit

Die Verpfändung von Geschäftsanteilen kann ein essenzielles Instrument in der Unternehmenssanierung sein. Sie bietet eine effiziente Möglichkeit, Gläubigerinteressen zu schützen und  Unternehmen in der Krise handlungsfähig zu halten. Allerdings zeigt der internationale Vergleich, dass die gesetzlichen Hürden in Deutschland hoch sind. Hier besteht Reformbedarf, um Restrukturierungen effektiver zu gestalten.

Ausführliche Informationen gibt es in unserer Podcastfolge mit Dr. Josef Parzinger, die hier und überall, wo es gute Podcast gibt, gehört werden kann.

Unser Podcast ist auch über LinkedIn zu erreichen.

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Insolvenz und IP-Rechte: Best Practices im Insolvenzverfahren

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Insolvenz und IP-Rechte: Best Practices im Insolvenzverfahren

23. März 2025 |
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Der Wert geistigen Eigentums (IP) wird in der Insolvenz häufig unterschätzt. Dabei können IP-Rechte wie Patente, Marken und Software zu den wertvollsten Assets eines insolventen Unternehmens gehören. Für Insolvenzverwalter ergeben sich daraus besondere Herausforderungen.

Identifikation und Bestandsaufnahme von IP-Rechten

Am Anfang steht die systematische Erfassung aller IP-Rechte:

  • Recherche in Patentregistern und Markenregistern
  • gezielte Recherche und Sichtung interner Dokumentationen zu Erfindungen und selbstgeschaffener Verfahren, Software u.ä.
  • Gespräche mit Patentabteilung bzw. F&E-Mitarbeitern
  • Analyse bestehender Lizenzverträge
  • Prüfung von Arbeitnehmererfindungen

Besonders bei selbstgeschaffenen Verfahren, Software und Geschäftsgeheimnissen ist eine gründliche Dokumentation wichtig, da diese nicht in öffentlichen Registern erfasst sind.

Bewertung und Verwertungsoptionen

Die Bewertung von IP-Rechten gestaltet sich oft schwierig:

  • Keine standardisierten Marktwerte verfügbar
  • Wert hängt stark von Verwertungsmöglichkeiten ab
  • Technologische Entwicklung kann Wert schnell mindern
  • Internationale Schutzrechte erschweren Gesamtbewertung

Für die Verwertung bieten sich verschiedene Optionen:

  • Verkauf des gesamten IP-Portfolios
  • Einzellizenzvergabe
  • Fortführung bestehender Lizenzverträge
  • Verwertung durch spezialisierte IP-Broker

Hilfreich ist auch eine Analyse des Marktes zu Anbietern ähnlicher Verfahren oder Lösungen. Wo kann das geistige Eigentum in der Praxis zum Einsatz kommen und wer ist in diesen Bereichen bereits tätig?

Rechtliche Besonderheiten beachten

Bei der IP-Verwertung in der Insolvenz sind einige rechtliche Aspekte zu berücksichtigen:

  • Territoriales Schutzrecht erfordert länderspezifische Übertragung
  • Arbeitnehmererfindervergütung nach § 27 ArbnErfG
  • Behandlung bestehender Lizenzverträge nach § 103 InsO
  • Internationale Anerkennung des Insolvenzverfahrens

Best Practices für Insolvenzverwalter:

  • Frühzeitige IP-Bestandsaufnahme durchführen
  • Spezialisten für IP-Bewertung hinzuziehen
  • Rechteketten lückenlos dokumentieren
  • Internationale Aspekte berücksichtigen
  • Marktrecherchen durchführen
  • Verwertungsstrategien sorgfältig abwägen

Fazit: Die professionelle Verwertung von IP-Rechten erfordert spezielle Expertise. Insolvenzverwalter sollten sich früh einen Überblick verschaffen und bei Bedarf Spezialisten hinzuziehen.

Ausführliche Informationen gibt es in unserer Podcastfolge mit Prof. Dr. Sebastian Wündisch, die hier und überall, wo es gute Podcast gibt, gehört werden kann.

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IDW Standards für Restrukturierung, Eigenverwaltung und Insolvenzplan

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IDW Standards für Restrukturierung, Eigenverwaltung und Insolvenzplan

13. März 2025 |
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Die IDW-Standards S6 und S9 geben Orientierung bei der Restrukturierung, der Vorbereitung von Eigenverwaltungen und Insolvenzplänen. Denn seit dem Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) gelten deutlich höhere Anforderungen beim Krisenmanagement mithilfe von Eigenverwaltungsverfahren.

IDW S6 – Anforderungen an Sanierungskonzepte

Der IDW Standard S6 des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) legt die Anforderungen an tragfähige Sanierungskonzepte für Unternehmen in der Krise fest. Er dient als Leitlinie für die Erstellung von Restrukturierungsgutachten, die die wirtschaftliche Überlebensfähigkeit eines Unternehmens beurteilen.

Wichtige Inhalte des IDW S6:

  • Analyse der wirtschaftlichen Lage und Krisenursachen
  • Prüfung der Sanierungsfähigkeit und Prognose zur Fortführungsfähigkeit
  • Erstellung eines belastbaren Sanierungskonzepts mit Maßnahmen zur Restrukturierung
  • Anforderungen an finanzielle Stabilisierung und operative Neuausrichtung

IDW S6 ist insbesondere für Banken, Investoren und Gerichte entscheidend, um zu bewerten, ob eine Sanierung realistisch ist und eine Insolvenz vermieden werden kann.

IDW S9 – Anforderungen an Insolvenzpläne und Eigenverwaltung

Der IDW Standard S9 behandelt die Anforderungen an Insolvenzpläne, insbesondere im Rahmen der Eigenverwaltung. Die Eigenverwaltung ist eine besondere Form des Insolvenzverfahrens, bei der das Unternehmen unter Aufsicht eines Sachwalters selbst die Insolvenz abwickelt.

Zentrale Aspekte des IDW S9:

  • Anforderungen an einen Insolvenzplan zur Sanierung und Entschuldung
  • Bewertung der Fortführungsfähigkeit des Unternehmens
  • Rolle und Verantwortung des Schuldners bei der Eigenverwaltung
  • Erfüllung der rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Anforderungen gemäß der Insolvenzordnung (InsO)

Der IDW Standard S9 bietet einen Rahmen für die Vorbereitung von Eigenverwaltung und Insolvenzplänen.

Bedeutung der IDW Standards in der Praxis

Der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) entwickelte Standard S9 definiert klare Qualitätsanforderungen und richten sich zuerst an Wirtschaftsprüfer, können aber selbstverständlich auch von Rechtsanwälten und Restrukturierungsberatern angewendet werden. Die Anwendung der IDW Standards bringt mehrere Vorteile:

  • Höhere Rechtssicherheit durch standardisierte Prüfung
  • Bessere Nachvollziehbarkeit für Gerichte und Gläubiger
  • Klare Dokumentation
  • Mögliche Exkulpation bei korrekter Anwendung

Kosten und Nutzen abwägen

Die zusätzlichen Anforderungen der IDW Standards können zu höheren Kosten in der Vorbereitung führen. Diese relativieren sich aber durch:

  • Höhere Erfolgsaussichten des Verfahrens
  • Bessere Planbarkeit des Ablaufs
  • Reduzierte Haftungsrisiken für alle Beteiligten

Fazit: Die IDW Standards S6 und S9 sind zentrale Leitlinien für die Restrukturierung und Sanierung von Unternehmen in der Krise. Während IDW S6 die Anforderungen an ein tragfähiges Sanierungskonzept definiert, legt IDW S9 den Fokus auf Insolvenzpläne und die Eigenverwaltung. Sie bieten Orientierung für alle Beteiligten und erhöhen die Erfolgsaussichten. 

Ausführliche Informationen gibt es in unserer Podcastfolge mit Martin Lambrecht, die hier und überall, wo es gute Podcast gibt, gehört werden kann.

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Das StaRUG bei der Restrukturierung von Immobilien

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Das StaRUG bei der Restrukturierung von Immobilien

3. März 2025 |
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Das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) hat sich in den vergangenen vier Jahren als wichtiges Instrument zur Unternehmenssanierung etabliert. Prominente Fälle wie Eterna, Leoni und Varta zeigen die praktische Bedeutung dieses Sanierungstools. Besonders in der Restrukturierung von Immobilien-Investments wird zunehmend das StaRUG genutzt.

Möglichkeiten des StaRUG

Ein wichtiger Anwendungsbereich des StaRUG ist die Immobilienbranche. Hier ermöglicht das Gesetz insbesondere:

  • Prolongation von Finanzierungen gegen den Willen einzelner Gläubiger
  • Eingriffe in Rechte einzelner Gläubigergruppen
  • Sanierung ohne Insolvenzverfahren
  • diskrete Sanierung, sofern keine besonderen Veröffentlichungspflichten bestehen

Erfolgsfaktoren für StaRUG-Verfahren

Für den Erfolg einer Restrukturierung mit der Hilfe eines StaRUG-Verfahrens sind folgende Faktoren entscheidend:

  1. Frühzeitige Vorbereitung
  • Analyse der Vermögenssituation
  • Erstellung von Bewertungsgutachten für die betroffenen Immobilien
  • Entwicklung eines tragfähigen Sanierungskonzepts
  1. Professionelle Vergleichsrechnung
  • Ausarbeitung und Darstellung realistischer Alternativszenarien
  • Nachvollziehbare Bewertungen durch unabhängige Sachverständige
  • angemessene Berücksichtigung von unterschiedlichen Stakeholder-Interessen
  1. Sorgfältige Gruppenbildung
  • Korrekte Zuordnung der Gläubiger
  • Berücksichtigung von Sicherheiten
  • Angemessene Behandlung nachrangiger Forderungen

Herausforderungen in der Praxis

Die praktische Umsetzung von StaRUG-Verfahren stellt Berater und Unternehmen vor verschiedene Herausforderungen:

  • Zeitdruck bei der Verfahrensvorbereitung
  • Komplexe Bewertungsfragen
  • Abstimmung mit verschiedenen Gläubigergruppen
  • Gerichtliche Prüfung der Vergleichsrechnungen

Ausblick und Entwicklungsperspektiven

Das StaRUG hat sich als diskretes und effektives Sanierungsinstrument etabliert. Für die Zukunft zeichnen sich folgende Entwicklungen ab:

  • Zunehmende Bedeutung bei Immobiliensanierungen
  • Weitere Klärung durch Rechtsprechung
  • Standardisierung von Verfahrensabläufen

Fazit: Das StaRUG bietet als Sanierungsinstrument wichtige Möglichkeiten zur Unternehmenssanierung außerhalb der Insolvenz. Der Erfolg hängt maßgeblich von der professionellen Vorbereitung und Durchführung ab. Wichtigster Faktor für den Erfolg ist die frühzeitige Vorbereitung der Restrukturierung von Immobilien durch das StaRUG.

Ausführliche Informationen gibt es in unserer Podcastfolge mit Christian Groschupp und Matthias Müller von der Unternehmensberatung Dr. Wieselhuber & Partner, die hier und überall, wo es gute Podcast gibt, gehört werden kann.

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Insolvenzantrag: wie finde ich das richtige Insolvenzgericht?

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Insolvenzantrag: wie finde ich das richtige Insolvenzgericht?

23. Februar 2023 |
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Wenn ein Insolvenzantrag erforderlich wird, muss geklärt werden, bei welchem Insolvenzgericht der Antrag gestellt wird.

Die Frage nach dem richtigen, örtlich zuständigen Insolvenzgericht ist nicht immer leicht zu beantworten. und schnell entwickelt sich daraus eine Stolperfalle beim Insolvenzantrag. Insolvenzverfahren werden an den Amtsgerichten geführt. Sie sind dafür zuständig (§ 2 InsO). , da die Bundesländer von den Ausnahmeregelungen in § 3 Abs. 2 InsO nach wie vor reichlich Gebrauch machen. Unter diesem Link kann das zuständige Insolvenzgericht schnell und unproblematisch ermittelt werden. Ort oder Postleitzahl des Sitzes des Antragstellers eintragen und schon gibt es deutschlandweit die passende Auskunft. Leider sind die Restrukturierungsgerichte nach dem StaRUG hier nicht zu ermitteln.

Hat die Gesellschaft den Mittelpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit an einem anderen Ort als ihrem Sitz, so ist ausschließlich das Insolvenzgericht zuständig, in dessen Bezirk diese wirtschaftliche Tätigkeit liegt (§ 3 I S. 2 InsO).

Ein Insolvenzantrag bei einem unzuständigen Insolvenzgericht, wird von diesem Gericht wegen Unzulässigkeit zurückgewiesen. Zuvor erhält der Antragsteller einen Hinweis und hat die Möglichkeit, eine Verweisung an das zutreffende Insolvenzgericht zu beantragen (§ 4 InsO iVm § 281Abs. 1 ZPO). Selbständig (von Amts wegen) verweist das unzuständige Gericht den Antrag nicht. Jedoch muss das angerufene Gericht bei unklarer Sachlage zunächst selbst alle Umstände ermitteln, die für das Insolvenzverfahren von Bedeutung sind. Das gilt auch für die Zuständigkeitsvoraussetzungen. Für diese Ermittlungen kann das angerufene Gericht einen Sachverständigen einsetzen.

Der Antrag bei einem unzuständigen Gericht ist ein unzulässiger Insolvenzantrag. Er erfüllt nicht die gesetzliche Insolvenzantragspflicht. Insoweit sind auch damit verbundene Haftungsansprüche und strafrechtliche Konsequenzen des Geschäftsführers nicht erledigt.

Unwissenheit schützt nicht vor Strafe und Haftung!

Verfügt ein Geschäftsführer nicht über ausreichende persönliche Kenntnisse, die zur Prüfung einer Insolvenzantragspflicht erforderlich sind, hat er sich hierzu unverzüglich beraten zu lassen. Dazu ist eine fachlich qualifizierte Person (Rechtsanwalt, qualifizierte Wirtschaftsprüfer und Steuerberater) auszuwählen. Für die Beratung sind die Verhältnisse der Gesellschaft und die dazu erforderlichen Unterlagen umfassend offenzulegen. Sodann muss der Geschäftsführer auch auf eine unverzügliche Vorlage des Prüfergebnisses hinwirken (BGH - 27.03.2012 - II ZR 171/10).

Podcast: Insolvenzrecht für die Ohren

Mehr zum Insolvenzantrag und zur Insolvenzantragspflicht gibt es in unserer Podcastfolge „Wer jetzt verschleppt, wird härter rangenommen“.

#38 mit Ethikerin Prof. Dr. Alena Buyx

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#38 mit Ethikerin Prof. Dr. Alena Buyx

19. Januar 2023 |
Podcast/restruct.law - Der Restrukturierungspodcast

Zum Jahresauftakt 2023 haben wir Prof. Dr. Alena Buyx an unser Mikrofon eingeladen. Die Medizinethikerin an der TU München und Vorsitzende des deutschen Ethikrates hat in den letzten Jahren vielfach zu den Themen Ethik, Moral und Krise Stellung genommen. Dabei lag der Kontext selbstverständlich im medizinischen Bereich.

Aber auch bei Krise, Insolvenz und Restrukturierung von Unternehmen geht es um die großen Fragen von Ethik und Moral. Dabei kommt es nicht darauf an, ob es sich um schlagzeilenträchtige Firmenzusammenbrüche wie Wirecard, Lehman Brothers oder FTX handelt oder um den Handwerksbetrieb um die Ecke.

Daher haben wir Alena gefragt, ob es eine Moral des Scheiterns gibt. Wie so oft gibt es keine einfache Antwort. Bei dem beiderseitigen Blick über den Tellerrand haben sich viele interessante Perspektiven ergeben. Wie gehen wir und unsere Gesellschaft mit einem Scheitern um? Prangern wir lieber an oder ebenen wir den Weg für eine 2. Chance? Wann sind Haltung und Verantwortung gefragt? Zu diesen und weiteren Fragen entwickelt sich ein spannendes Gespräch über griechische Mythen, fuck-up nights und die Auswirkungen multipler Anforderungen unserer Zeit.

Viel Spaß beim Hören! Danke Alena!

Lasst euch in den Äther saugen, eure Ohren werden Augen! Stay tuned!

 

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