Zum Inhalt wechseln

Weiterdenken!

Wir sind Anwälte. Wir gestalten Veränderungen.
Wir kennen die Wege aus der Krise.

Wir restrukturieren Unternehmen.

Wir verhandeln mit Gläubigern, Kunden und Investoren für einen Neustart. Mal sind wir Berater des Unternehmens, Restrukturierungsbeauftragter, Sachwalter oder Insolvenzverwalter. Ein anderes Mal sind wir an der Seite von Gläubigern und Investoren. Seit mehr als 20 Jahren, bei über 400 Unternehmen.

Hier sprechen und informieren wir über Erfahrungen und Neuerungen zu Krise, Insolvenz und Restrukturierung.

reboot your business!

Krisenbewältigung funktioniert nicht auf Knopfdruck. Unternehmenssanierung braucht eine zündende Idee, Verantwortung und Führung. Denken über den Tag hinaus.

Sie wollen mehr wissen. Den Blick nach vorn richten.

Darum sind Sie hier. Mit unseren Podcasts geben wir Wissen und Erfahrung weiter. Zu Insolvenz, Krise und Restruktrierung. Für Nerds und Neulinge, für GeschäftsführerInnen und BeraterInnen, für ManagerInnen und KollegInnen. Wir diskutieren in der Tiefe mit ExpertInnen und bieten Basiswissen für Interessierte an.

restruct.law

Der Restrukturierungspodcast

restruct.law ist der Podcast für Restrukturierungsprofis.
In jeder Folge begrüßen wir einen Gast aus der deutschen oder internationalen Restrukturierungsszene.
Wir diskutieren mit RestrukturierungsexpertInnen über Neuerungen, Strategien und Herausforderungen.

053
„Das ist die Schicksalsfrage für unser Gesellschafterdarlehensrecht in Deutschland“
Zu Gast: Prof. Dr. Georg Bitter
Folge anhören
Zu Gast: Prof. Dr. Georg Bitter
053

„Das ist die Schicksalsfrage für unser Gesellschafterdarlehensrecht in Deutschland“

Der Umgang mit Gesellschafterdarlehen in der Krise steht am Scheideweg und der EuGH wird darüber richten. Es geht um nicht weniger als die Existenz des Gesellschafterdarlehensrechts, wie es in Deutschland entwickelt wurde. Es bildet die Grundlage für Treuhandkonstruktionen, oder entscheidet über den richtigen Anfechtungsgegner bei der Insolvenzanfechtung. In diesem Kontext diskutieren wir, mit unserem Gast, dem renommierten Hochschullehrer Prof. Dr. Georg Bitter, aktuelle Fragen zum Recht der Gesellschafterdarlehen. Und es geht auch um die Fragen, die dem EuGH vom BGH zur Beantwortung vorgelegt worden sind. Am Ende unserer Folge kommen wir natürlich mit Prof. Bitter an der Entscheidung des OLG München zur Einordnung kapitalmarktrechtlicher Schadenersatzansprüche aus dem Wirecard-Komplex als einfache Insolvenzforderungen nicht vorbei. Und wir erfahren, warum wir uns den 16. Oktober 2025 im Kalender vormerken sollten.

Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.

Audio Herunterladen:
MP3
Abonnieren:
052
„IP ist das Öl des 21. Jahrhunderts – aber ohne klare Strategie droht es zu verpuffen.“
Zu Gast: Dr. Sebastian Wündisch | NOERR
Folge anhören
Zu Gast: Dr. Sebastian Wündisch | NOERR
052

„IP ist das Öl des 21. Jahrhunderts – aber ohne klare Strategie droht es zu verpuffen.“

Rechte an Geistigem Eigentum sind längst ein wichtiges Asset für alle Unternehmen und spielen in Restrukturierung und Insolvenz eine immer wichtigere Rolle. Bereits Lizenzen Standardsoftware sind für eine Fortführung existenziell. Aber wie verhält es sich mit den selbstgeschaffenen IP’s bei einer wirtschaftlichen Schieflage? Was ist eine sprudelnde Ölquelle und was ist nur Brackwasser? Wie kann man mit dem „Öl des 21. Jahrhunderts“ zum Rockefeller werden? Wir sprechen dazu mit Prof. Dr. Sebastian Wündisch, Partner der Kanzlei NOERR, der nicht nur geholfen hat 16.000 Patente in der Insolvenz der Qimonda AG zu verwerten. Wir diskutieren, warum es wichtig ist, sich rasch einen Überblick über IP-Rechte des betroffenen Unternehmens zu verschaffen und sich auch eingehend mit Datenbeständen zu beschäftigen, um keine bösen Überraschungen zu erleben. Und natürlich kommen wir auch am Thema Arbeitnehmererfindungen nicht vorbei.Weitere Informationen unter www.restruct.law Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.
Audio Herunterladen:
MP3
Abonnieren:
051
„Hier werden Unternehmensübernahmen gemacht!“
Zu Gast in der Jubiläumsfolge: Prof. Dr. Sebastian Mock
Folge anhören
Zu Gast in der Jubiläumsfolge: Prof. Dr. Sebastian Mock
051

„Hier werden Unternehmensübernahmen gemacht!“

Unsere 50. Folge ist da – und wir feiern dieses Jubiläum mit einem besonderen Gast: Prof. Dr. Sebastian Mock von der Wirtschaftsuniversität Wien. Gemeinsam mit Sebastian blicken wir auf die öffentlichkeitswirksamen StaRUG-Fälle Leoni AG und Varta AG und diskutieren intensiv brisante Fragen: Ist es gerechtfertigt, dass Anteilsinhaber mit den Instrumenten eines StaRUG-Verfahrens entschädigungslos aus einer Gesellschaft ausscheiden? Handelt es sich beim StaRUG um ein Mittel der verdeckten und günstigen Unternehmensübernahme? Dabei tauchen wir tief ein und kommen natürlich am vieldiskutierten „shift of duties“ und auch an § 18 InsO nicht vorbei. Und es zeigt sich, wie eng die Verbindungen zwischen Restrukturierungs-, Insolvenz- und Gesellschaftsrecht sind und warum auch das Verfassungsrecht in dieser Diskussion eine zentrale Rolle spielt. Mehr Informationen unter www.restruct.law. Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.
Audio Herunterladen:
MP3
Abonnieren:
050
„Die Senior-Finanzierer haben den Fuß auf dem Gas oder auf der Bremse.“
Folge anhören
050

„Die Senior-Finanzierer haben den Fuß auf dem Gas oder auf der Bremse.“

Mit Matthias Müller und Christian Groschupp von der Unternehmensberatung Dr. Wieselhuber & Partner steigen wir tief ein in die Bewältigung von Krisensituationen von Immobilienunternehmen. Wir beleuchten dabei vor allem die Perspektiven der Bestandsfinanzierer, wenn es darum geht ein attraktives Umfeld für Investoren zu schaffen. Dabei kommt es auch auf die Bewertung der Immobilie und damit auf die Frage an; wie konkret sieht das nächstbeste Sanierungsszenario aus? Wir erfahren, warum vor allem die Senior-Finanzierer entweder auf dem Gas oder der Bremse stehen und diskutieren auch Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen eines StaRUG-Verfahrens mit Blick auf die Gruppenbildung.

 

Shownotes:

 

Bereits zum Jahresanfang haben wir mit Alexandra Meyder-Cyrus von Jones Lang LaSalle die aktuelle Situation am Immobilienmarkt diskutiert. Diese und alle weiteren Folgen gibt es auf unserer homepage www.restruct.law sowie bei Spotify, Apple-Podcast und überall, wo es gute Podcast gibt.



Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.

Audio Herunterladen:
MP3
Abonnieren:
049
„Unsere Krankenhäuser wurden gebaut, als man noch mit dem Pferd ins Krankenhaus kam“
Folge anhören
049

„Unsere Krankenhäuser wurden gebaut, als man noch mit dem Pferd ins Krankenhaus kam“

Es sind nicht nur strukturelle Ursachen, die Krankenhäuser in Deutschland in die Bedrängnis bringen. Offene Fälle, nachhängende Budgetverhandlungen, Dokumentationsfragen, gestiegene Sach- und Personalkosten machen den gefährlichen Cocktail perfekt. Wir steigen mit unseren Gästen Dr. Rainer Eckert (Eckert Rechtsanwälte) und Manuel Berger (HC&S AG) tief in die Probleme der Krankenhäuser ein. Nachdem wir in den vorangegangenen Folgen die Innenansichten einer Restrukturierung beleuchtet haben, sind heute die Restrukturierungs-Profis zu Gast. Wir diskutieren über insolvenzrechtliche Fragestellungen und spezielle Aspekte des Krisenmanagements bei Health-Care Unternehmen. Dabei erfahren wir von unseren Gästen auch, was in einer Krankenhausinsolvenz überhaupt erreicht werden kann und welcher Anreize es für Neubauten bedarf. Überraschenderweise lauern dabei Gefahren auch an ungeahnten Stellen. Aber es gibt auch einen Lichtblick für einen wichtigen Sanierungsbaustein.

Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.

Audio Herunterladen:
MP3
Abonnieren:
048
„Ich habe mich auf den heißen Stuhl gesetzt“
Claudia Nehrig und Lars Frohn über ihre Erfahrungen bei einer Krankenhausinsolvenz (Teil 2)
Folge anhören
Claudia Nehrig und Lars Frohn über ihre Erfahrungen bei einer Krankenhausinsolvenz (Teil 2)
048

„Ich habe mich auf den heißen Stuhl gesetzt“

Im zweiten Teil unserer Podcastfolge mit Claudia Nehrig und Lars Frohn tauchen wir ein in die Insolvenzverfahren. Beide schildern uns eindrucksvoll, welche Widerstände sie erlebten. Sie berichten, wie es gelungen ist, mit guter Krisenkommunikation die Belegschaft zusammenzuhalten, und auch die „vielen anderen Bälle in der Luft zu halten“. Und wir erfahren, welcher Balanceakt es war, keine Ängste bei den Mitarbeitenden zu schüren und gleichzeitig eine qualitativ hochwertige Patientenversorgung sicherzustellen.


Claudia und Lars mussten gemeinsam mit ihren Teams alles geben. Beide berichten uns über ihre Tiefpunkte der Sanierung aber auch über die innovative Kraft der Veränderung. Spoileralarm: es gab in beiden Fällen ein Happy End!



Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.

Audio Herunterladen:
MP3
Abonnieren:
047
„Aus dem Leben in die Insolvenz gesaugt“
Claudia Nehrig und Lars Frohn über ihre Erfahrungen bei einer Krankenhausinsolvenz (Teil 1)
Folge anhören
Claudia Nehrig und Lars Frohn über ihre Erfahrungen bei einer Krankenhausinsolvenz (Teil 1)
047

„Aus dem Leben in die Insolvenz gesaugt“

Claudia Nehrig war Geschäftsführerin der DRK Kliniken Nordhessen. Lars Frohn hat als vormaliger Geschäftsführer das Klinikum Burgenlandkreis verantwortet. Beide haben das von Ihnen geführte Haus durch die raue See einer Restrukturierung und Insolvenz gesteuert. Von unseren beiden Gästen erfahren wir mehr über die Hintergründe der andauernden Krise in der Krankenhauslandschaft in Deutschland. Und sie nehmen uns mit auf eine spannenden Reise und geben einmalige Einblicke nicht nur in den jeweiligen Fall, sondern sprechen auch über sich selbst, wie sie diese Krise erfolgreich gemeistert haben.

Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.

Audio Herunterladen:
MP3
Abonnieren:
046
„Coronakredite wurden systematisch an die schlechtesten Firmen vergeben“
Zu Gast: Prof. Dr. Steffen Müller | Institut für Wirtschaftsforschung Halle
Folge anhören
Zu Gast: Prof. Dr. Steffen Müller | Institut für Wirtschaftsforschung Halle
046

„Coronakredite wurden systematisch an die schlechtesten Firmen vergeben“

Steffen Müller ist der Hüter eines ständig wachsenden Insolvenzdatenschatzes am Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH). Wir bekommen von Steffen überraschende Einblicke zu den Folgen steigender Gaspreise, welche Unternehmen Coronakredite tatsächlich erreicht haben und welche Branchen aktuell von den steigenden Insolvenzzahlen betroffen sind.

Aus der analytischen und unaufgeregten Perspektive eines Volkswirtes erfahren wir, warum demografischer Wandel und Fachkräftemangel Chancen beinhalten und nicht nur problematisch sind. Wir sprechen über den monatlichen Insolvenztrend des IWH, die Möglichkeiten der Vorhersage von Insolvenzen (insolvency predicting) und Zukunftsängste. Letztlich schaut Steffen mit uns doch noch in die (Daten-) Glaskugel, um einen Ausblick für das laufende Quartal und das Gesamtjahr 2024 zu geben.

 IWH Insolvenztrend 12/2023: https://www.iwh-halle.de/presse/pressemitteilungen/detail/iwh-insolvenztrend-hoechstwert-bei-firmenpleiten-im-dezember/

IWH Insolvenzforschungsstelle: https://www.iwh-halle.de/forschung/daten-und-analysen/iwh-insolvenzforschung/

Steffen Müller: https://sites.google.com/view/steffen-mueller/%C3%BCber-mich



Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.

Audio Herunterladen:
MP3
Abonnieren:
045
„Wer auf Equity sitzt, kann ein Schnäppchen machen“
Zu Gast: Alexandra Meyder-Cyrus | JLL Jones Lang LaSalle
Folge anhören
Zu Gast: Alexandra Meyder-Cyrus | JLL Jones Lang LaSalle
045

„Wer auf Equity sitzt, kann ein Schnäppchen machen“

Mit Alexandra Meyder-Cyrus, Head of Asset Management beim Immobilienberatungsunternahmen Jones Lang LaSalle diskutieren wir die aktuelle Situation am Immobilienmarkt. Der ist nicht erst seit dem Sturz von Rene Benko und des SIGNA-Konzerns ins Wanken geraten. Alexandra spart nicht mit tiefen Einblicken in den Markt. Sie hat mit dem „Büro“ das Sorgenkind der Branche identifiziert. Wie stellen Immobilienspezialisten Immobilien neu auf? Welche Auswirkungen hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Nichtigkeit der Kreditermächtigungen im Klimatransformationsfonds? Auch hier drohen laut Alexandra toxische Folgen. Wir haben mit ihm über die deutschen Krisenbranchen gesprochen und den fehlenden Mut zur Veränderung. Oliver gewährt uns einen Blick hinter die Kulissen einer Investmentbank und erläutert den Unterschied zur Volksbank an der Ecke. Beim Blick auf die wirtschaftlichen Krisen stellt er Deutschlands Stärke als viertgrößte Volkswirtschaft der Welt heraus. Daher ist ihm auch der regulatorische Rahmen für Restrukturierungen wichtig und er spart nicht mit konstruktiver Kritik am StaRUG. Außerdem erfahren wir, was das ESUG von einem Klodeckel unterscheidet.
Audio Herunterladen:
MP3
Abonnieren:
044
„Wir müssen den Mut haben, rigoros die Axt anzulegen.“
Zu Gast: Oliver Kehren | Morgan Stanley
Folge anhören
Zu Gast: Oliver Kehren | Morgan Stanley
044

„Wir müssen den Mut haben, rigoros die Axt anzulegen.“

Oliver Kehren ist Vorstandsmitglied der internationalen Investmentbank Morgan Stanley Bank AG und der erste Banker, der bereit war, in unseren Podcast zu kommen. Morgan Stanley gehört zu den weltweiten Schwergewichten unter den Banken. Umso interessanter ist Olivers Sicht auf steigende Zinsen, hohe Inflation und Klimawandel. Wir haben mit ihm über die deutschen Krisenbranchen gesprochen und den fehlenden Mut zur Veränderung. Oliver gewährt uns einen Blick hinter die Kulissen einer Investmentbank und erläutert den Unterschied zur Volksbank an der Ecke. Beim Blick auf die wirtschaftlichen Krisen stellt er Deutschlands Stärke als viertgrößte Volkswirtschaft der Welt heraus. Daher ist ihm auch der regulatorische Rahmen für Restrukturierungen wichtig und er spart nicht mit konstruktiver Kritik am StaRUG. Außerdem erfahren wir, was das ESUG von einem Klodeckel unterscheidet.
Audio Herunterladen:
MP3
Abonnieren:
043
„Ich erwarte einen sehr aktiven Markt“
Zu Gast: Dr. Marlene Ruf | Kirkland & Ellis
Folge anhören
Zu Gast: Dr. Marlene Ruf | Kirkland & Ellis
043

„Ich erwarte einen sehr aktiven Markt“

Mit Dr. Marlene Ruf, Partnerin bei Kirkland & Ellis, haben wir eine Restrukturierungsexpertin eingeladen, die sich auf Anleihen spezialisiert hat. Wir diskutieren mit ihr die Besonderheiten dieser Finanzierungsform in der Sanierung und erfahren unter anderem, wie sich die informellen Ad-hoc-Committees bilden oder unter welchen Umständen ein gemeinsamer Vertreter sinnvoll ist. Mit Marlene schauen wir auch auf das „big picture“ und klären, wie StaRUG und Schuldverschreibungsgesetz ineinandergreifen können. Dabei sprechen wir unter anderem über die Hürden einer Anleiherestrukturierung nach deutschem Recht, den fehlenden shift of duties und das Rangverhältnis der Gläubiger untereinander.
Audio Herunterladen:
MP3
Abonnieren:
042
Die IdW-Standards – Goldstandard oder Tempotaschentuch für die Sanierung?
Zu Gast: Martin Lambrecht | Lambrecht Rechtsanwälte
Folge anhören
Zu Gast: Martin Lambrecht | Lambrecht Rechtsanwälte
042

Die IdW-Standards – Goldstandard oder Tempotaschentuch für die Sanierung?

Rechtsanwalt Martin Lambrecht aus der gleichnamigen Kanzlei kennt sich mit den Standards des Instituts der Wirtschaftsprüfer aus. Er hat an den Standards in Bezug auf Sanierung und Restrukturierung mitgewirkt. Warum sind diese in aller Munde? Und warum spielen sie in der Restrukturierung und besonders bei der Antragsvorbereitung so eine wichtige Rolle? Mit Martin klären wir einige Grundsatzfragen und das Verhältnis zu den GOI des VID, verschiedenen Zertifizierungen nach dem ISO 9001 Standard. Wie können die Standards des IdW Vertrauen bei Stakeholdern und Gerichten ermöglichen? Außerdem kommen wir auch auf Qualität, Kosten und die Angemessenheit von Vergütungen zu sprechen. Shownotes: Institut der Wirtschaftsprüfer e.V. (IdW): www.idw.de Qualitätsstandards des Verbandes der Insolvenzverwalter und Sachwalte Deutschlands e.V. (VID): www.vid.de/der-verband/qualitaetsstandards/goi/ Zertifizierungsanforderungen „InsO Excellence“ des Gravenbrucher Kreis: www.gravenbrucher-kreis.de/insoexcellence/
Audio Herunterladen:
MP3
Abonnieren:
041
„Im Insolvenzverfahren sollte der Datenschutz eingeschränkt werden“
Zu Gast: Nico Reisener | GÖRG Rechtsanwälte
Folge anhören
Zu Gast: Nico Reisener | GÖRG Rechtsanwälte
041

„Im Insolvenzverfahren sollte der Datenschutz eingeschränkt werden“

Nico Reisener aus der Kanzlei GÖRG hat sich auf Datenschutz in der Restrukturierung spezialisiert. Mit ihm diskutieren wir über den Datenschutz insbesondere in Insolvenzverfahren. Die Sensibilität von InsolvenzverwalterInnen ist nach der Einschätzung von Nico noch nicht hoch genug für den Datenschutz. Die Anforderungen sind facettenreich und auf vielen Ebenen zu berücksichtigen. Wie steht es um den Datenschutz in einem fortgeführten Unternehmen? Wann beginnt die Verantwortlichkeit von InsolvenzverwalterInnen? Wie ist das Verhältnis zur eigenen Kanzlei datenschutzrechtlich einzuordnen? Was gehört in einen Quick-Check am Anfang eines Verfahrens? Auf unsere Fragen kann Nico mit der Erfahrung aus vielen Verfahren antworten. Auch zur Interessenabwägung im Insolvenzverfahren hat er eine klare Auffassung: im Insolvenzverfahren könnten Betroffenenrechte zurückstehen, wenn der Gesetzgeber von Art. 23 DSGVO Gebrauch machen würde. Shownotes: Schlussanträge des Generalstaatsanwalts Manuel Campos Sánchez-Bordona vom 27. April 2023 in der Rechtssache C‑807/21 (Deutsche Wohnen SE ./. Staatsanwaltschaft Berlin) https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:62021CC0807 Pressemitteilung: Bussgeld gegen Insolvenzverwalter wegen Datenschutzverstoß bei Asset Deal https://www.lda.bayern.de/media/pm/pm2015_10.pdf Pressemitteilung: Kontrolle der LfDI Bremen bewirkt Stopp unzulässiger Veröffentlichungen von personenbezogenen Insolvenzdaten https://www.datenschutz.bremen.de/sixcms/media.php/13/Pressemitteilung.11564.pdf Pressemitteilung: Der fünfte Jahresbericht zeigt: Die DSGVO meint es ernst! (LfDI Bremen) https://www.datenschutz.bremen.de/sixcms/media.php/13/Pressemitteilung%20Insolvenzdaten.pdf Art. 23 DSGVO: https://dejure.org/gesetze/DSGVO/23.html Mehr Informationen unter www.restruct.law
Audio Herunterladen:
MP3
Abonnieren:
040
"InsolvenzverwalterInnen werden nicht abgeschafft"
Zu Gast: Dr. Robert Hänel | ANCHOR Rechtsanwälte
Folge anhören
Zu Gast: Dr. Robert Hänel | ANCHOR Rechtsanwälte
040

"InsolvenzverwalterInnen werden nicht abgeschafft"

Unser Gast Dr. Robert Hänel (Anchor Rechtsanwälte) ist in Deutschland und auch im Ausland gut vernetzt. Mit ihm sprechen wir über den Entwurf der EU-Harmonisierungsrichtlinie. Dabei wird deutlich, dass die Hürden in der Justiz für ein „verwalterloses Verfahren“ gerade in Deutschland sehr hoch sind. Robert Hänel kennt aber noch eine ganze Reihe weiterer Gründe, warum es eine/n Insolvenzverwalter/in auch in Zukunft braucht. Neben diesem „Schlaglicht“ diskutieren wir ausführlich das Pre Pack-Verfahren und die im Entwurf vorgesehene Vertragsabtretung. Last but not least erfahren wir von unserem Gast, warum er sich schon mit dem Schariarecht und libyschem Insolvenzrecht beschäftigt hat. Mehr Informationen unter www.restruct.law.
Audio Herunterladen:
MP3
Abonnieren:
039
Keine Autobahn für Gläubiger – Verpfändung von Geschäftsanteilen
Zu Gast: Dr. Josef Parzinger | Allen & Overy
Folge anhören
Zu Gast: Dr. Josef Parzinger | Allen & Overy
039

Keine Autobahn für Gläubiger – Verpfändung von Geschäftsanteilen

Dr. Josef Parzinger, Partner der Kanzlei Allen & Overy, erläutert uns, was ein Apfel und ein share pledge agreement gemeinsam haben. Wir diskutieren die Vorzüge einer Verpfändung von Gesellschaftsanteilen im Rahmen von Akquisitionsfinanzierungen. Dr. Josef Parzinger erläutert uns, warum eine Verwertung von verpfändeten Anteilen eine große Herausforderung darstellt und wie es in anderen Jurisdiktionen besser funktionieren kann. Wir reden über Investitionsstrategien, die Ausgestaltung der Verpfändungsvereinbarungen, Verwertungsprobleme und auch über die Frage, wer im Insolvenzfall überhaupt verwerten darf (leider war die Entscheidung des BGH vom 27. Oktober 2022 (IX ZR 145/21) zu § 166 InsO bei der Aufzeichnung noch nicht veröffentlicht). Wir erfahren, warum Treuhandlösungen zu Beginn einer Investition kein praxistaugliches Mittel der Kreditsicherung sind. Und zum Schluss gibt uns unser Gast noch einen kurzen Einblick, wie die Zusammenarbeit mit „Harvey“, dem neuen KI-Chatbot bei Allen & Overy, funktioniert.
Audio Herunterladen:
MP3
Abonnieren:
038
„Gibt es eine Moral des Scheiterns, Frau Prof. Buyx?"
Über Scheitern, Fehlerkultur und Ethik im Beruf mit der Medizinethikerin und Vorsitzenden des deutschen Ethikrates Prof. Dr. Alena Buyx
Folge anhören
Über Scheitern, Fehlerkultur und Ethik im Beruf mit der Medizinethikerin und Vorsitzenden des deutschen Ethikrates Prof. Dr. Alena Buyx
038

„Gibt es eine Moral des Scheiterns, Frau Prof. Buyx?"

Zum Jahresauftakt haben wir mit Prof. Dr. Alena Buyx erstmals eine fachfremde Expertin an unser Mikrofon gebeten. Alena forscht in der Medizinethik und ist in den vergangenen Jahren die wohl bekannteste Ethikerin Deutschlande geworden. Wenn es um schwierige Fragen geht, die oftmals nicht in Gesetzen geregelt sind, dann kommt die Expertise von ihr und ihren KollegInnen zum Tragen. Wir ziehen mit ihr einige wichtige Parallelen zwischen der Medizin und den Unternehmenskrisen. Dabei haben wir nicht auf das beliebte Bild der Notärzte der Wirtschaft geschaut, sondern auf das Scheitern, dass es in beiden Professionen gibt. Aber wie gehen wir damit um? Was ist unsere gesellschaftliche Grundlage dafür? Gibt es ein gutes und ein schlechtes Scheitern? Warum bedarf es einer Professionsethik bei Insolvenz und Restrukturierung? Daraus entwickelt sich ein spannendes Gespräch über griechische Mythen, fuck-up nights und die Auswirkungen multipler Anforderungen unserer Zeit. Shownotes: Samuel Beckett: „Worstward Ho“ (1983) „Immer versucht. Immer gescheitert. Egal. Wieder versuchen. Wieder scheitern. Besser scheitern.“ https://genius.com/Samuel-beckett-worstward-ho-annotated Deutscher Ethikrat: www.ethikrat.org Sisyhpos: https://de.wikipedia.org/wiki/Sisyphos Narziss: https://de.wikipedia.org/wiki/Sisyphos Mehr Informationen auf unserer neuen Website: www.restruct.law
Audio Herunterladen:
MP3
Abonnieren:
037
„Gesellschafter sind nicht nur passiv und sanierungsfaul“
Zu Gast: Dr. Sabine Vorwerk | Linklaters
Folge anhören
Zu Gast: Dr. Sabine Vorwerk | Linklaters
037

„Gesellschafter sind nicht nur passiv und sanierungsfaul“

Gesellschafter und ihre Finanzierungen in der Unternehmenskrise Unser heutiger Gast Sabine Vorwerk setzt einen deutlichen Kontrapunkt zu Kolja von Bismarck, unserem Gesprächspartner in der vorherigen Folge. Sie setzt sich für eine differenziertere Betrachtung der Gesellschafter in Restrukturierungssituationen ein. Dabei hat sie die vielleicht zahlenmäßig geringeren, aber großvolumigen Fälle vor Augen, in denen Gesellschafter frühzeitig und aktiv um den Fortbestand ihres Unternehmens kämpfen. Wir diskutieren intensiv mit ihr über Lösungen anderer Rechtsordnungen und wie im deutschen Restrukturierungsrecht eine Gesellschafterfinanzierung in der Krise berücksichtigt werden könnte. Mehr Informationen auf unserer neuen Website: www.restruct.law
Audio Herunterladen:
MP3
Abonnieren:
036
„Diesen Gesellschafterbeschluss kriegst Du nicht“
Zu Gast: Kolja von Bismarck | Sidley Austin
Folge anhören
Zu Gast: Kolja von Bismarck | Sidley Austin
036

„Diesen Gesellschafterbeschluss kriegst Du nicht“

Gesellschafter im Restrukturierungsverfahren nach dem StaRUG In unserer Jubiläumsfolge sprechen wir mit unserem Gast aus erster Stunde, dem Rechtsanwalt und Restrukturierungsexperten Kolja von Bismarck, über 3 Jahre Podcast und 2 Jahre StaRUG. Für Kolja ist die Streichung des „shift of duties“ nach wie vor der Kardinalfehler im Gesetzgebungsverfahren des StaRUG. Wir sprechen mit unserem Gast über die heilige Kuh in der deutschen Restrukturierungslandschaft und gehen der Frage nach, warum Banken beim StaRUG zögern. Als Mitglied des Vorstands der TMA-Deutschland gewährt uns Kolja Einblicke zu den Hintergründen der TMA-Positionen und wir erfahren schließlich, warum Cordhosen und Surfbrett für Kolja keine Optionen mehr sind.  Shownotes: Robalo (Wolfsbarsch) in Salzkruste – eine portugiesische Spezialität. Rezeptvorschlag hier: https://www.essen-und-trinken.de/rezepte/50706-rzpt-wolfsbarsch-salzkruste 😉 Mehr Infos hier: www.restruct.law
Audio Herunterladen:
MP3
Abonnieren:
035
„Es werden weitere Initiativen aus Brüssel kommen, um die nationalen Insolvenzrechte zu harmonisieren“
Zu Gast: Daniel Fritz | DENTONS
Folge anhören
Zu Gast: Daniel Fritz | DENTONS
035

„Es werden weitere Initiativen aus Brüssel kommen, um die nationalen Insolvenzrechte zu harmonisieren“

Weitere Änderungen im deutschen Insolvenzrecht Rechtsanwalt Daniel Friedemann Fritz, Partner der Kanzlei Dentons und Private Expert der EU-Kommission für das deutsche Insolvenzrecht ist unser Gast. Wir besprechen den Stand der aktuellen Harmonisierungsbestrebungen der EU-Kommission und wagen den Blick voraus. Wir erfahren, warum die Kapitalmarkunion weiterhin der wichtigste Motor bei den Harmonisierungsbemühungen sein wird und, dass diesmal eine schnelle und kostengünstige Restrukturierung von Klein- und Kleinstunternehmen im Fokus steht. Zudem sprechen über mögliche deutsche Regelungen für ein einheitlichen Berufsrechts und wie die in die europäischen Überlegungen passen. Außerdem verrät uns Daniel seinen Wunsch an das BMJ. Mehr Infos hier: www.restruct.law
Audio Herunterladen:
MP3
Abonnieren:
034
„Wir werden noch dankbar sein, mit Betriebsräten und Gewerkschaften Lösungen zu finden“
Zu Gast: Burkard Göpfert | Partner von KLIEMT.Arbeitsrecht
Folge anhören
Zu Gast: Burkard Göpfert | Partner von KLIEMT.Arbeitsrecht
034

„Wir werden noch dankbar sein, mit Betriebsräten und Gewerkschaften Lösungen zu finden“

Arbeitsrechtliche Restrukturierungen und Unternehmenskrisen Für Burkard Göpfert – Partner der Arbeitsrechtsboutique KLIEMT.Arbeitsrecht – bleibt die größte Herausforderung der zunehmende Mangel an Menschen in allen Positionen. Daran ändern auch die aktuellen Kostenexplosionen nichts. Mehr Infos hier: www.restruct.law Wie können Unternehmen diese Herausforderung meistern? Wie verändert die Digitalisierung arbeitsrechtliche Restrukturierungen? Gemeinsam mit Burkard richten wir den Blick auch auf Unternehmensumstrukturierungen, die ganze Regionen betreffen. Welchen Wert hat der soziale Frieden in diesen Situationen, aber auch darüber hinaus? Wo stehen Arbeitnehmervertretungen heute und wo liegen ihre Chancen in der Zukunft? Burkard gibt uns interessante Einblicke in die Welt des kollektiven Arbeitsrechts.
Audio Herunterladen:
MP3
Abonnieren:
033
„Wahnsinnig spannend wird es, wenn ESG mit den Covenants verwoben wird“
Zu Gast: McKinsey-Partner Timo Kamp und Stefan Kemmer
Folge anhören
Zu Gast: McKinsey-Partner Timo Kamp und Stefan Kemmer
033

„Wahnsinnig spannend wird es, wenn ESG mit den Covenants verwoben wird“

ESG-Kriterien bei Restrukturierung und Insolvenz Mit den McKinsey-Partnern Timo Kamp und Stefan Kemmer diskutieren wir in dieser Folge ausführlich die Auswirkungen von ESG auf aktuelle und zukünftige Restrukturierungen. Wir schauen auf den Urknall der Nachhaltigkeit im Jahr 1972 und den breiten Druck der gesellschaftlichen Debatte auf Unternehmensentscheider aller Ebenen. Stefan und Timo erläutern die Entwicklungen auf der Investorenseite und verdeutlichen den Umfang der bereits stattfindenden Verschiebung zu „grünen“ Investitionen. Wie verhält es sich mit den Bewertungskriterien für „braune“ und „grüne“ Unternehmen? Außerdem klären wir die verschiedenen Dimensionen die eine ESG-konforme Unternehmens(neu)ausrichtung beinhalten kann. An konkreten Beispielen zeigen Timo und Stefan, dass bereits heute ESG-Themen in Restrukturierungen eine Rolle spielen. Mehr Infos hier: www.restruct.law   Shownotes: McKinsey & Company / Climate Change Report https://www.mckinsey.com/business-functions/sustainability/our-insights/the-net-zero-transition-what-it-would-cost-what-it-could-bring McKinsey & Company / Climate Change https://www.mckinsey.com/featured-insights/climate-change Club of Rome: https://www.clubofrome.org Club of Rome Deutschland: https://clubofrome.de Club of Rome: “The Limits to Growth”: http://www.donellameadows.org/wp-content/userfiles/Limits-to-Growth-digital-scan-version.pdf Gaya Herrington: The Limits to Growth model: still prescient 50 years later https://www.clubofrome.org/publication/earth4all-ltg-model/
Audio Herunterladen:
MP3
Abonnieren:
032
„Das ist Insolvenzlyrik, keine brauchbare Handlungsanweisung“ (Teil 2)
Mit Prof. Dr. Godehard Kayser über die neue Ausrichtung der Vorsatzanfechtung
Folge anhören
Mit Prof. Dr. Godehard Kayser über die neue Ausrichtung der Vorsatzanfechtung
032

„Das ist Insolvenzlyrik, keine brauchbare Handlungsanweisung“ (Teil 2)

Die Insolvenzanfechtung nach §133 InsO Im zweiten Teil unserer Doppelfolge mit Prof. Dr. Godehard Kayser zum Thema der Neuausrichtung der Vorsatzanfechtung widmen wir uns eingehend einer ganzen Reihe unbestimmter Rechtsbegriffe der neuen Senatsrechtsprechung. Deren Ausgestaltung wird für die Praxis noch einige Herausforderungen bereithalten, wenn es auf den entsprechenden Tatsachenvortrag in einem Prozess ankommt. Prof. Kayser zeigt, dass zukünftig alles von einer eigenen Erklärung des Schuldners abhängig sein könnte. Oder kommt es dann doch wieder auf Indizien an, die die neue Senatsrechtsprechung gerade beseitigen wollte? Die Ausführungen des BGH dazu sind aus Sicht des ehemaligen Senatsvorsitzenden eher Insolvenzlyrik als konkrete Hinweise. Mehr Informationen auf unserer Website www.restruct.law
Audio Herunterladen:
MP3
Abonnieren:
031
„Fragen über Fragen“ (Teil 1)
Prof. Dr. Godehard Kayser (RiBGH a.D.) über die neue Ausrichtung der Vorsatzanfechtung
Folge anhören
Prof. Dr. Godehard Kayser (RiBGH a.D.) über die neue Ausrichtung der Vorsatzanfechtung
031

„Fragen über Fragen“ (Teil 1)

Die Vorsatzsanfechtung nach § 133 InsO Mit Prof. Dr. Godehard Kayser, dem ehemaligen Vorsitzenden Richter des IX. Zivilsenats am BGH, diskutieren wir die „neue Ausrichtung“ der Vorsatzanfechtung. Vor allem die Insolvenzverwalter und die Instanzgerichte stehen ein wenig hilflos da, wenn es um die Auslegung einzelner Passagen in den jüngeren Entscheidungen des Senats geht. Die Kritiker eines ausufernden Anfechtungsrechts hingegen begrüßen den eingeschlagenen Weg. Wir wollen die neue Rechtsprechung eingehend beleuchten und diskutieren mit unserem Gast in einer Doppelfolge ihre Ursprünge. Dabei stellen wir fest, dass nicht alles daran neu ist und es künftig eine gute Idee sein könnte, auch die Judikative trotz des Gewaltenteilungsprinzips bei Änderungen der InsO anzuhören. Mehr Infos hier: www.restruct.law In dieser Folge erwähnte Urteile und Aufsätze: BGH, Urt. v. 6.5.2021 – IX ZR 72/20 Link: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/list.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=0053906c55b5a1480d10145a1a7b2826
Audio Herunterladen:
MP3
Abonnieren:
030
„Das StaRUG ist kein Beratertool, um Finanzierer zu benachteiligen“
Über den Karlsruher StaRUG-Fall mit Dr. Frank Schäffler
Folge anhören
Über den Karlsruher StaRUG-Fall mit Dr. Frank Schäffler
030

„Das StaRUG ist kein Beratertool, um Finanzierer zu benachteiligen“

Ausländische Steuerforderungen im Restrukturierugsverfahren nach dem StaRUG Dr. Frank Schäffler, Partner bei GRUB BRUGGER, erläutert den außergewöhnlichen „Karlsruher StaRUG-Fall“ — die Restrukturierung eines international tätigen Handelsunternehmens. Als Berater war er auf der Unternehmensseite tätig, als es darum ging, mehrheitlich ausländische Umsatzsteuerforderungen zu restrukturieren und betrat Neuland in dieser Restrukturierungssache. Können in einen StaRUG-Plan auch ausländische Steuerforderungen, insbesondere Steuerforderungen aus Nicht-EU-Ländern einbezogen werden? Wie gelang es, bestehende Finanzierungen nur minimal zu tangieren? Was war das entscheidende Kriterium bei der Gruppenbildung? Wir erfahren außerdem, warum ein IDW S6-Gutachten – das derzeit noch im Entstehen war – die ideale Brücke im Verfahren wurde. Mehr Infos hier: www.restruct.law
Audio Herunterladen:
MP3
Abonnieren:
029
"Plakate vor der Staatskanzlei wirken besser als ein Schreiben des Generalbevollmächtigten"
Gespräch über die Handelsblatt-Jahrestagung mit Prof. Dr. Lucas F. Flöther und Stefan Sanne
Folge anhören
Gespräch über die Handelsblatt-Jahrestagung mit Prof. Dr. Lucas F. Flöther und Stefan Sanne
029

"Plakate vor der Staatskanzlei wirken besser als ein Schreiben des Generalbevollmächtigten"

Eigenverwaltung | ESG in der Krise | Gewerkschaften in der Restrukturierung Die Handelsblatt-Jahrestagung Restrukturierung hat auch in diesem Jahr ein wahres Stakkato an Themen geliefert. Vom Umgang mit Gewerkschaften über gute und schlechte Eigenverwaltungen bis hin zu dem großen Thema ESG – eine Vielzahl an Themen wurden teils pointiert, teils in zu kurzen Ausschnitten vorgetragen, um dem engen Zeitregime gerecht zu werden. Wir rekapitulieren die wichtigsten Themen der Veranstaltung in gewohnter Weise mit Prof. Dr. Lucas F. Flöther und Stefan Sanne und erfahren von der neuen Stärke der Gewerkschaften, warum Laufschuhe nicht immer in das Businessgepäck kommen und welche Entwicklungen sich im Restrukturierungsmarkt abzeichnen. Mehr Infos hier: www.restruct.law
Audio Herunterladen:
MP3
Abonnieren:
028
„Die Winterschlaf-Bären von heute sind die Insolvenzfälle von morgen“
Prof. Dr. Nadine Kammerlander (WHU – Otto Beisheim School of Management) über Familienunternehmen
Folge anhören
Prof. Dr. Nadine Kammerlander (WHU – Otto Beisheim School of Management) über Familienunternehmen
028

„Die Winterschlaf-Bären von heute sind die Insolvenzfälle von morgen“

Familienunternehmen und Krisenresilienz Gemeinsam mit Nadine Kammerlander, Lehrstuhlinhaberin für Familienunternehmen an der WHU-Otto Beisheim School of Management in Vallendar und ehemalige McKinsey-Beraterin, diskutieren wir die Anpassungsfähigkeit, Veränderungsbereitschaft und die Krisenresilienz deutscher Familienunternehmen. Wir erfahren, warum Familienunternehmen anders ticken und warum die Risikobetrachtung bei einem Familienunternehmer häufig ein „one shot game“ in der Spieltheorie entspricht. Wir diskutieren über neue Herausforderungen im Zusammenhang mit ESG und erfahren, warum sich Familienunternehmer in die Gruppe der Chamäleons und der Winterschlaf-Bären teilen. Mehr Infos hier: www.restruct.law Podcast „Zukunft Familienunternehmen“ mit Nadine Kammerlander: https://podcast212ec4.podigee.io/ Studie von Nadine Kammerlander (WHU) und FTI Andersch: „Wie Familienunternehmen die Krise meistern“
Audio Herunterladen:
MP3
Abonnieren:
027
„Die Juckepunkte müssen vorher bekannt sein.“
Im Gespräch mit Dr. Stefan Weniger und Silvio Höfer
Folge anhören
Im Gespräch mit Dr. Stefan Weniger und Silvio Höfer
027

„Die Juckepunkte müssen vorher bekannt sein.“

Über Erfolg in der Eigenverwaltung trotz Haftungsansprüchen und Sanierungskultur Mit Rechtsanwalt Dr. Stefan Weniger (Restrukturierungspartner) und Rechtsanwalt Silvio Höfer (Anchor Rechtsanwälte) diskutieren wir anlässlich des 10-jährigen ESUG-Jubiläums die Veränderungen der Sanierungskultur. Konkret schauen wir uns, zusammen mit den Vorstandsmitgliedern des Forum 270 e.V., die Anforderungen und Grenzen der Eigenverwaltung an. Wir erfahren, warum es wichtig ist, vorher die „Juckepunkte“ des Falls zu kennen, um auch erfolgreich in der Eigenverwaltung zu sein. Einer dieser Punkte sind oftmals Haftungsansprüche gegen Geschäftsführer und Gesellschafter. Kontrovers diskutieren wir, ob diese eine Eigenverwaltung ausschließen. Wir sprechen aber auch über die Schwierigkeiten und Auswirkungen des Ukraine-Konflikts: wie kann eine Fortbestehensprognose jetzt erstellt werden? Und wie sieht dahinter die Sanierung aus? Auch das Thema erneuter Staatshilfen sparen wir nicht aus. Mehr Infos hier: www.restruct.law
Audio Herunterladen:
MP3
Abonnieren:
026
Der „Last Minute Deal“ als Co-Investor 
Über Konkurrenzsituationen und konsensuale Lösungen
Folge anhören
Über Konkurrenzsituationen und konsensuale Lösungen
026

Der „Last Minute Deal“ als Co-Investor 

Investoren im Restrukturierungsverfahren nach dem StaRUG In dieser Folge diskutieren wir ausführlich den spannenden Fall, wenn überraschend ein zweiter Investor auf den (Restrukturierungs-)Plan tritt. Dazu sprechen wir mit dem Investmentspezialisten Benedikt Ziehensack (Silvercourt Capital Partners) und dem Restrukturierungsanwalt Dr. Alexander Höpfner (AC Tischendorf) über die Rolle der Finanzinvestoren in verschiedenen Restrukturierungsszenarien. Wir erfahren von Benedikt Ziehensack mehr über die angelsächsische Sichtweise auf internationale und deutsche Restrukturierungssituationen. Alexander Höpfner kann hierzu aus dem Nähkästchen plaudern, denn er war es, der den Zweitinvestor im StaRUG-Verfahren „eterna“ beraten hat. Unsere Gäste sind sich darin einig, dass zwar die Konkurrenzsituation zwischen verschiedenen Investoren gewollt ist, kurzfristige Einstiegsszenarien aber nur konsensual gelöst werden können. Mehr Infos hier: www.restruct.law
Audio Herunterladen:
MP3
Abonnieren:
025
„Im Grunde war es so wie bei Schrödingers Katze“
Die erste bekannt gewordenen Sanierung einer kapitalmarktfinanzierten Gesellschaft mit den Instrumenten des StaRUG.
Folge anhören
Die erste bekannt gewordenen Sanierung einer kapitalmarktfinanzierten Gesellschaft mit den Instrumenten des StaRUG.
025

„Im Grunde war es so wie bei Schrödingers Katze“

Praxisfall zur Bewältigung einer Unternehmenskrise mit dem StaRUG Dr. Matthias Hofmann hat als Restrukturierungsbeauftragter im StaRUG-Verfahren der Eterna Mode Holding GmbH nicht nur juristisches Neuland betreten. Auch in technischer Hinsicht wurde mit dem Restrukturierungsgericht in München Neues ausprobiert. Er erläutert uns, warum die Planbetroffenenversammlung und deren Leitung den Beteiligten Kopfzerbrechen bereitet hat und warum er hierbei an Schrödingers Katze denken musste. Schließlich erfahren wir mehr von ihm über die Herausforderungen als Restrukturierungsbeauftragter der ersten bekannt gewordenen Sanierung einer kapitalmarktfinanzierten Gesellschaft mit den Instrumenten des StaRUG. Shownotes: Schrödingers Katze: https://de.wikipedia.org/wiki/Schr%C3%B6dingers_Katze Mehr Informationen hier: www.restruct.law
Audio Herunterladen:
MP3
Abonnieren:
024
„Wer jetzt verschleppt, wird härter rangenommen“
Prof. Dr. Georg Bitter über die neue Norm des § 15b InsO
Folge anhören
Prof. Dr. Georg Bitter über die neue Norm des § 15b InsO
024

„Wer jetzt verschleppt, wird härter rangenommen“

Haftung des Geschäftsführers in der Insolvenz – wann darf was gezahlt werden? Mit Prof. Dr. Georg Bitter diskutieren wir die höchst praxisrelevante Norm des neuen § 15b InsO. Dabei steigen wir mit der Frage ein, was nach der Streichung des „shift of duties“ für die Ausrichtung des Handelns der Organe an den Gläubigerinteressen noch übrig geblieben ist. Wir erfahren, warum das neue Gesetz nach dem Ablauf der Antragsfrist keine Gnade mehr walten lässt; hören aber auch,  warum vielleicht doch noch ein wenig Licht am Ende des Tunnels bleibt, wenn auch nur auf der Rechtsfolgenseite. Wir steigen mit Prof. Bitter tiefer ein zu der Frage, welche Zahlungen sind wann noch erlaubt? Wie ist der Sorgfaltsmaßstab in der vorläufigen Insolvenzverwaltung im Vergleich zur vorläufigen Eigenverwaltung zu bewerten? Und gibt es da überhaupt einen Unterschied? Und zu § 15b Abs. 8 InsO sind wir mit Prof. Bitter einer Meinung, dass sich die Beratungspraxis auf eine analoge Anwendung von § 15b Abs. 8 InsO für Arbeitnehmeranteile eher nicht verlassen sollte. Mehr Informationen hier: www.restruct.law
Audio Herunterladen:
MP3
Abonnieren:
023
„Man muss den Griff bestmöglich am Fall haben!“
Dr. Thorsten Bieg (GÖRG) über die ersten Schritte in einem Beratungsmandat
Folge anhören
Dr. Thorsten Bieg (GÖRG) über die ersten Schritte in einem Beratungsmandat
023

„Man muss den Griff bestmöglich am Fall haben!“

Anwaltliche Beratung in der Unternehmenskrise Dr. Thorsten Bieg ist Rechtsanwalt, Steuerberater und Partner bei der Kanzlei GÖRG. Als erfahrener Beratungsanwalt in Krisensituationen besprechen wir die ersten Schritte in einem Beratungsmandat. Was sind die wichtigen Erstinformationen? Wie stellt man ein Restrukturierungsmandat auf? Was sind die Erfolgsfaktoren und wie wichtig ist die Kommunikation am Beginn? In dieser Folge erfahren wir warum die professionelle Grundaufstellung aller Beteiligten entscheidend ist und warum die Kanzlei GÖRG bei der Übernahme der Rolle eines CRO (Chief Restructuring Officer) immer auf die Organstellung drängt. Mehr Informationen hier: www.restruct.law
Audio Herunterladen:
MP3
Abonnieren:
022
Der Sachwalter ist der Aufpasser, nicht der Macher
Prof. Dr. Torsten Martini (LEONHARDT RATTUNDE)über die Neuregelungen zur Eigenverwaltung
Folge anhören
Prof. Dr. Torsten Martini (LEONHARDT RATTUNDE)über die Neuregelungen zur Eigenverwaltung
022

Der Sachwalter ist der Aufpasser, nicht der Macher

Sachwalter in der Eigenverwaltung Mit Prof. Dr. Torsten Martini, Managing Partner der Kanzlei LEONHARDT RATTUNDE, richten wir diesmal den Blick auf die Neuregelungen zur Eigenverwaltung. Wir thematisieren die Auswirkungen der fehlenden Vertragsbeendigung im StaRUG auf die Eigenverwaltung und diskutieren die erweiterten Anforderungen an die Antragsvorbereitung. Hierbei rücken wir die Rolle des Sachwalters und dessen Aufgaben und Befugnisse in den Fokus, erfahren, warum die Rolle des Sachwalters ein „heißes Pflaster“ sein kann und räumen ein Missverständnis aus. Mehr Informationen hier: www.restruct.law
Audio Herunterladen:
MP3
Abonnieren:
021
"Wir müssen lernen, mit den Verfahren, die wir haben, gut umzugehen"
Prof. Dr. Lucas Flöther und Andreas Warner im Gespräch zur Handelsblatt Jahrestagung Restrukturierung
Folge anhören
Prof. Dr. Lucas Flöther und Andreas Warner im Gespräch zur Handelsblatt Jahrestagung Restrukturierung
021

"Wir müssen lernen, mit den Verfahren, die wir haben, gut umzugehen"

Insolvenzen und Unternehmensrestrukturierungen in der Pandemie Mit Andreas Warner und Prof. Dr. Lucas Flöther, Moderatoren der Handelsblatt Jahrestagung Restrukturierung 2021, sprechen wir über folgende Themen: Ist die Krise abgesagt? Wer sind die Restrukturierungskandidaten in den nächsten Monaten? Wer stand mit Helm und Kettenhemd in der Manege? Was war wirklich anstrengend in den letzten zwölf Monaten? Wie hat sich das erweiterte digitale Format bewährt und was hat uns gefehlt? Mehr Informationen hier: www.restruct.law
Audio Herunterladen:
MP3
Abonnieren:
020
"OEMs und Tier-1-Zulieferer sind sehr professionell aufgestellt und hart in der Sache"
Dr. Jasmin Urlaub (Menold Bezler) über ihre Restrukturierungserfahrungen in der Automobilindustrie
Folge anhören
Dr. Jasmin Urlaub (Menold Bezler) über ihre Restrukturierungserfahrungen in der Automobilindustrie
020

"OEMs und Tier-1-Zulieferer sind sehr professionell aufgestellt und hart in der Sache"

Anwaltliche Sanierungsberatung in der Automobilindustrie Dr. Jasmin Urlaub ist Rechtsanwältin und Partnerin bei Menold Bezler in Stuttgart. Sie berät mit ihren KollegInnen häufiger in Sanierungssituationen in der Automobilindustrie und teilt ihre Erfahrungen über das erste StaRUG-Verfahren in Baden-Württemberg mit uns. Darüber hinaus sprechen wir mit Jasmin über die Besonderheiten von Restrukturierungen im Automobilsektor. Wie ist das Verhältnis zwischen KundInnen und Finanzierern? Wie positionieren sich Kunden mit unterschiedlichen Interessen im Restrukturierungsprozess? Was spricht für ein StaRUG-Verfahren bei Automobilzulieferern? Mehr Informationen hier: www.restruct.law
Audio Herunterladen:
MP3
Abonnieren:
019
Praxistest StaRUG: Fastlane oder Highway to Hell?
Rechtsanwältin Sylvia Fiebig (White & Case) über erste Erfahrungen in Restrukturierungsverfahren
Folge anhören
Rechtsanwältin Sylvia Fiebig (White & Case) über erste Erfahrungen in Restrukturierungsverfahren
019

Praxistest StaRUG: Fastlane oder Highway to Hell?

Restrukturierungsverfahren nach dem StaRUG sind schnell aber anspruchsvoll Mit Rechtsanwältin Sylvia Fiebig, Partnerin bei White & Case, tauschen wir uns über die ersten Erfahrungen in Restrukturierungsverfahren aus. Aus verschiedenen Perspektiven schauen wir auf die zeitlichen Abläufe in den ersten Verfahren. Wir besprechen eine ganze Reihe praxisrelevanter Fragen: Werden planbetroffene Gläubiger vom Verfahren überrascht? Können sich Gläubiger ausreichend vorbereiten? Welche Rolle spielen Restrukturierungsbeauftragte? Was ist im Abstimmungstermin wichtig? Welchen Stellenwert hat die Kommunikation zwischen allen Beteiligten? Mehr Informationen hier: www.restruct.law
Audio Herunterladen:
MP3
Abonnieren:
018
"Es ist nicht meine Aufgabe, die Änderungen im Parlament zu kommentieren"
Gespräch mit Ministerialrat Alexander Bornemann (Bundesministerium der Justiz) und Architekt des Referentenentwurfes zum StaRUG
Folge anhören
Gespräch mit Ministerialrat Alexander Bornemann (Bundesministerium der Justiz) und Architekt des Referentenentwurfes zum StaRUG
018

"Es ist nicht meine Aufgabe, die Änderungen im Parlament zu kommentieren"

Zum Referentenentwurf des StaRUG Alexander Bornemann, Referatsleiter für das Insolvenzrecht im BMJV, hat sich nicht mit dem Stones-Titel „You Can’t Always Get What You Want“ am Jahresende 2020 getröstet. Er erläutert uns, dass Kompromisse in der EU-Richtlinie es dem nationalen Gesetzgeber nicht leichter machen und wieder zu Kompromissen führen. Wir erfahren, dass ein Abstandsgebot keine denknotwendige Voraussetzung ist und Streichungen auch für mehr Klarheit sorgen können. Außerdem klären wir, warum die Stones vielleicht doch schon mal im Ministerium zu hören waren. Mehr Informationen hier: www.restruct.law
Audio Herunterladen:
MP3
Abonnieren:
017
"Ohne Zustimmung der Gesellschafter gibt es kein StaRUG-Verfahren und keine Treuhand"
Andreas Ziegenhagen (Dentons), Rechtsanwalt und Managing Partner im Gespräch
Folge anhören
Andreas Ziegenhagen (Dentons), Rechtsanwalt und Managing Partner im Gespräch
017

"Ohne Zustimmung der Gesellschafter gibt es kein StaRUG-Verfahren und keine Treuhand"

Mit Andreas Ziegenhagen, Rechtsanwalt und Managing Partner der weltweit größten Anwaltskanzlei Dentons, diskutieren wir die Eskalationsstufen im Umgang mit dissentierenden Gläubigern. Wir erfahren, dass es manchmal ausreichend ist, mit dem StaRUG zu drohen und warum vor allem für die Restrukturierung von Schuldscheindarlehen das StaRUG ein geeignetes Tool ist. Wir tauchen diesmal tief in fachliche Themen ein. Wann ist eine Sanierungsmoderation sinnvoll? Wie fügt sich das Modell der doppelnützigen Treuhand in das StaRUG-Verfahren ein? Gibt es Durchsetzungsmöglichkeiten gegen ablehnende Gesellschafter? Und wir erfahren, warum das StaRUG die Anzahl konsensualer Sanierungen erhöhen wird.
Audio Herunterladen:
MP3
Abonnieren:
016
"Die Vertragsbeendigung wäre die Eskalation im Quadrat gewesen"
CDU-Politiker Heribert Hirte (MdB) über wegweisende Entscheidungen im Insolvenzrecht
Folge anhören
CDU-Politiker Heribert Hirte (MdB) über wegweisende Entscheidungen im Insolvenzrecht
016

"Die Vertragsbeendigung wäre die Eskalation im Quadrat gewesen"

Insolvenzrecht in der Pandemie | Neues Restrukturierungsrecht StaRUG | Insolvenzgericht Mit Herrn Prof. Dr. Heribert Hirte (CDU), Mitglied des Bundestages und kommissarischer Vorsitzender des Rechtsausschusses, diskutieren wir in der Herzkammer der deutschen Demokratie kurz vor der entscheidenden Abstimmung über das SanInsFoG die finalen und wegweisenden gesetzgeberischen Entscheidungen, insbesondere zum StaRUG. Wir erfahren mehr über die Diskussionen im Hintergrund, die zur Streichung der Passagen über die Vertragsbeendigung im Gesetzentwurf geführt haben. Welche Überlegungen wurden zu den Haftungsvorschriften für Geschäftsleiter bei drohender Zahlungsunfähigkeit angestellt? Bedarf es eines Unternehmerführerscheines? Und Prof. Hirte erläutert uns, warum sich bei der Konzentration der Insolvenzgerichte die fachlichen Argumente wieder nicht durchgesetzt haben. Mehr Informationen hier: www.restruct.law
Audio Herunterladen:
MP3
Abonnieren:
015
"Wir brauchen das Verfahren jetzt – fangen wir an"
Richter Dr. Daniel Blankenburg über das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz
Folge anhören
Richter Dr. Daniel Blankenburg über das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz
015

"Wir brauchen das Verfahren jetzt – fangen wir an"

Dr. Daniel Blankenburg ist Insolvenzrichter am Amtsgericht Hannover und hat sich schon unter einem besonderen Blickwinkel intensiv mit dem kommenden StaRUG beschäftigt: Er ist auch für die EDV-technischen Vorarbeiten zuständig. Wir erfahren von ihm, was es heißt, ein neues Gericht zu organisieren. Mit ihm diskutieren wir aber auch, wie die zukünftigen Restrukturierungsrichter mit den besonderen Anforderungen des StaRUG umgehen werden. Wird es eine Vorauswahlliste nach dem Hannoveraner Modell auch für Restrukturierungsbeauftragte geben? Und warum ist Daniels wichtigster Wunsch ein Registerzeichen?
Audio Herunterladen:
MP3
Abonnieren:
014
Das Insolvenzverfahren als Resterampe der Restrukturierung? (Teil 2)
Der zweite Teil mit Dr. Lars Westpfahl über das neue Restrukturierungsrecht
Folge anhören
Der zweite Teil mit Dr. Lars Westpfahl über das neue Restrukturierungsrecht
014

Das Insolvenzverfahren als Resterampe der Restrukturierung? (Teil 2)

Insolvenzverfahren vs. Restrukturierungsverfahren Im zweiten Teil unserer Doppelfolge mit Dr. Lars Westpfahl, Partner der Kanzlei Freshfields, diskutieren wir die künftige Rolle der Insolvenzordnung in der Restrukturierungslandschaft und warum das Insolvenzverfahren auch künftig ein wichtiger Baustein im Werkzeugkasten der Restrukturierungspraxis sein wird. Wir werfen einen Blick voraus, warum sich trotzdem die Akteure neu sortieren und auf die geänderten Rahmenbedingungen einstellen müssen. Besonders in den Blick nehmen wir dabei die Rolle des künftigen Restrukturierungsbeauftragten. Daneben blicken wir auch auf den Aufgabenzuschnitt des künftigen Reststrukturierungsgerichts und das scharfe Schwert der gerichtlich bestätigten Vertragsbeendigung. Mehr Informationen unter www.restruct.law
Audio Herunterladen:
MP3
Abonnieren:
  • Über diese Podcast-Reihe >>
  • restruct.law auf LinkedIn

restruct.CEO

Der Unternehmerpodcast

restruct.CEO ist der Podcast für Geschäftsführer, Vorstände und Führungskräfte.
Mit Unternehmern für Unternehmer: Krisenwissen kompakt, praxisnah und verständlich in 35 Min. Damit Sie weiterdenken und immer eine zündende Idee haben. Demnächst hier.

  • Über diese Podcast-Reihe >>

Mehr als Hören – MACHEN!

Weiterdenken und Chancen nutzen

Quickcheck

Erhalten Sie online eine
kostenlose Ersteinschätzung

Demnächst hier

Expertengespräch

Wir lernen uns kennen und erläutern, worum es geht. Danach bestimmen Sie die nächsten Schritte.

Hier direkt Termin buchen

Unsere Kanzlei

Wir sind Rechtsanwälte und Partner bei BBL Brockdorff, einer der Top 10 Anwaltskanzleien in Deutschland für Restrukturierung, Sanierung und Unternehmensinsolvenz.

www.bbl-law.com

Zuhören.

Sie haben Anregungen, Kritik oder Lob für uns oder möchten uns etwas mitteilen? Wir sind ganz Ohr.

Schreiben Sie uns

Dr. Christian Heintze LL.M.

ist seit über 25 Jahren in der Restrukturierungsberatung und Insolvenzverwaltung tätig. Er berät GeschäftsführerInnen, VorständInnen, InvestorInnen und GläubigerInnen bei der Wahrnehmung ihrer Rechte bei komplexen, auch grenzüberschreitenden Unternehmenskrisen. Dabei nutzt er auch seine umfassenden Erfahrungen als Sachwalter und Insolvenzverwalter an mehreren Insolvenzgerichten.

Christian ist Gründungspartner und Geschäftsführer der auf Sondersituationen spezialisierten Anwaltskanzlei BBL Brockdorff. Er ist Mitglied in mehreren nationalen und internationalen Fachgesellschaften und referiert regelmäßig zu Themen der Krisenbewältigung von Unternehmen.

  • Christian Heintze auf LinkedIn

Heiko Schaefer

ist seit über 15 Jahren in der Restrukturierung und Insolvenzverwaltung tätig. Er ist auf Betriebsfortführungen im Rahmen komplexer Sanierungen spezialisiert. Darüber hinaus berät er nationale und auch internationale Mandanten beim Kauf und Verkauf von Unternehmen in der Krise. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Begleitung von Unternehmensorganen in Restrukturierungen, Schutzschirmverfahren und Eigenverwaltungen.

Heiko ist Anwalt in der auf Sondersituationen spezialisierten Anwaltskanzlei BBL Brockdorff. Er ist Mitglied in mehreren Fachgesellschaften und referiert regelmäßig zu Themen der Krisenbewältigung von Unternehmen.

  • Heiko Schaefer auf LinkedIn

Dran bleiben!

News von restruct.law

Pfandrechte an Geschäftsanteilen: ein Instrument für die Restrukturierung von Unternehmen

Zum ganzen Artikel

Pfandrechte an Geschäftsanteilen: ein Instrument für die Restrukturierung von Unternehmen

22. April 2025 |
Uncategorized

Pfandrechte an Geschäftsanteilen: Ein Schlüssel zur Restrukturierung von Unternehmen

In Krisensituationen suchen Unternehmen, Gläubiger und Investoren nach Möglichkeiten, eine Insolvenz zu vermeiden und den Fortbestand zu sichern. Ein zentrales Instrument in der außergerichtlichen Restrukturierung ist die Verpfändung von Geschäftsanteilen als Sicherheit für Kapitalgeber.

Warum sind verpfändete Geschäftsanteile wichtig?

Verpfändete Geschäftsanteile ermöglichen es Gläubigern, bei einer Unternehmenskrise die Kontrolle über das Unternehmen übernehmen zu können, ohne es direkt in die Insolvenz zu treiben. Ein zentrales Ziel ist es, den wirtschaftlichen Fortführungswert der Firma zu erhalten, anstatt durch eine Insolvenz Vermögenswerte zu zerschlagen.

Wer nutzt dieses Instrument?

  • Banken & Kreditgeber: Sie sichern sich ihre Finanzierungen durch Geschäftsanteile als Pfand, um im Krisenfall handlungsfähig zu bleiben.
  • Distressed Debt Investoren: Diese kaufen notleidende Kredite und nutzen Pfandrechte, um Unternehmen zu restrukturieren oder in einer "Loan-to-Own"-Strategie zu nutzen.
  • Unternehmen mit komplexen Beteiligungsstrukturen: Besonders Konzerne mit Tochtergesellschaften nutzen diese Form der Besicherung.

Welche Vorteile bietet die Verpfändung von Geschäftsanteilen?

  1. Erhalt der Unternehmensstruktur – Statt Einzelassets zu verkaufen, bleibt das Unternehmen als Ganzes bestehen.
  2. Flexibilität für Gläubiger – Eine Verwertung der Anteile kann zu einem geordneten Eigentümerwechsel führen, ohne das Unternehmen in eine Insolvenz zu führen.
  3. Schnellere und kontrollierte Restrukturierung – Im Vergleich zu langwierigen Insolvenzverfahren kann durch die Pfandrechtsverwertung durch Übertragung der Anteile eine kontrollierte Sanierung stattfinden.

Welche Risiken gilt es zu beachten?

Die Verpfändung von Geschäftsanteilen ist bei internationalen Restrukturierungen von Unternehmen häufig anzutreffen. In Deutschland ist die Verwertung von Pfandrechten aber besonders komplex. Im Gegensatz zu Ländern wie Luxemburg oder den Niederlanden, wo die Übertragung von Unternehmensanteilen einfacher und schneller möglich ist, sind die gesetzlichen Hürden hierzulande hoch. Das hat Auswirkungen auf die Sanierungsoptionen von Unternehmen in der Krise und die Verhandlungsposition von Gläubigern.

Ein weiteres Problem ist der Insolvenzgrund der drohenden Zahlungsunfähigkeit. Geschäftsführer müssen darauf achten, keine Insolvenzverschleppung zu riskieren. Zur Absicherung aller Beteiligten spielen Sanierungsgutachten nach dem IDW Standard S6 eine zentrale Rolle. Es ist entscheidend, dass sie die Beteilgten - insbesondere bei internationalen Restrukturierungen - sich frühzeitig qualifiziert zu den Rahmenbedingungen in Deutschland beraten lassen.

Fazit

Die Verpfändung von Geschäftsanteilen kann ein essenzielles Instrument in der Unternehmenssanierung sein. Sie bietet eine effiziente Möglichkeit, Gläubigerinteressen zu schützen und  Unternehmen in der Krise handlungsfähig zu halten. Allerdings zeigt der internationale Vergleich, dass die gesetzlichen Hürden in Deutschland hoch sind. Hier besteht Reformbedarf, um Restrukturierungen effektiver zu gestalten.

Ausführliche Informationen gibt es in unserer Podcastfolge mit Dr. Josef Parzinger, die hier und überall, wo es gute Podcast gibt, gehört werden kann.

Unser Podcast ist auch über LinkedIn zu erreichen.

Lasst Euch in den Äther saugen, eure Ohren werden Augen. #WirKönnenKrise

Insolvenz und IP-Rechte: Best Practices im Insolvenzverfahren

Zum ganzen Artikel

Insolvenz und IP-Rechte: Best Practices im Insolvenzverfahren

23. März 2025 |
Uncategorized

Der Wert geistigen Eigentums (IP) wird in der Insolvenz häufig unterschätzt. Dabei können IP-Rechte wie Patente, Marken und Software zu den wertvollsten Assets eines insolventen Unternehmens gehören. Für Insolvenzverwalter ergeben sich daraus besondere Herausforderungen.

Identifikation und Bestandsaufnahme von IP-Rechten

Am Anfang steht die systematische Erfassung aller IP-Rechte:

  • Recherche in Patentregistern und Markenregistern
  • gezielte Recherche und Sichtung interner Dokumentationen zu Erfindungen und selbstgeschaffener Verfahren, Software u.ä.
  • Gespräche mit Patentabteilung bzw. F&E-Mitarbeitern
  • Analyse bestehender Lizenzverträge
  • Prüfung von Arbeitnehmererfindungen

Besonders bei selbstgeschaffenen Verfahren, Software und Geschäftsgeheimnissen ist eine gründliche Dokumentation wichtig, da diese nicht in öffentlichen Registern erfasst sind.

Bewertung und Verwertungsoptionen

Die Bewertung von IP-Rechten gestaltet sich oft schwierig:

  • Keine standardisierten Marktwerte verfügbar
  • Wert hängt stark von Verwertungsmöglichkeiten ab
  • Technologische Entwicklung kann Wert schnell mindern
  • Internationale Schutzrechte erschweren Gesamtbewertung

Für die Verwertung bieten sich verschiedene Optionen:

  • Verkauf des gesamten IP-Portfolios
  • Einzellizenzvergabe
  • Fortführung bestehender Lizenzverträge
  • Verwertung durch spezialisierte IP-Broker

Hilfreich ist auch eine Analyse des Marktes zu Anbietern ähnlicher Verfahren oder Lösungen. Wo kann das geistige Eigentum in der Praxis zum Einsatz kommen und wer ist in diesen Bereichen bereits tätig?

Rechtliche Besonderheiten beachten

Bei der IP-Verwertung in der Insolvenz sind einige rechtliche Aspekte zu berücksichtigen:

  • Territoriales Schutzrecht erfordert länderspezifische Übertragung
  • Arbeitnehmererfindervergütung nach § 27 ArbnErfG
  • Behandlung bestehender Lizenzverträge nach § 103 InsO
  • Internationale Anerkennung des Insolvenzverfahrens

Best Practices für Insolvenzverwalter:

  • Frühzeitige IP-Bestandsaufnahme durchführen
  • Spezialisten für IP-Bewertung hinzuziehen
  • Rechteketten lückenlos dokumentieren
  • Internationale Aspekte berücksichtigen
  • Marktrecherchen durchführen
  • Verwertungsstrategien sorgfältig abwägen

Fazit: Die professionelle Verwertung von IP-Rechten erfordert spezielle Expertise. Insolvenzverwalter sollten sich früh einen Überblick verschaffen und bei Bedarf Spezialisten hinzuziehen.

Ausführliche Informationen gibt es in unserer Podcastfolge mit Prof. Dr. Sebastian Wündisch, die hier und überall, wo es gute Podcast gibt, gehört werden kann.

Unser Podcast ist auch über LinkedIn zu erreichen.

Lasst Euch in den Äther saugen, eure Ohren werden Augen. #WirKönnenKrise

IDW Standards für Restrukturierung, Eigenverwaltung und Insolvenzplan

Zum ganzen Artikel

IDW Standards für Restrukturierung, Eigenverwaltung und Insolvenzplan

13. März 2025 |
Uncategorized

Die IDW-Standards S6 und S9 geben Orientierung bei der Restrukturierung, der Vorbereitung von Eigenverwaltungen und Insolvenzplänen. Denn seit dem Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) gelten deutlich höhere Anforderungen beim Krisenmanagement mithilfe von Eigenverwaltungsverfahren.

IDW S6 – Anforderungen an Sanierungskonzepte

Der IDW Standard S6 des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) legt die Anforderungen an tragfähige Sanierungskonzepte für Unternehmen in der Krise fest. Er dient als Leitlinie für die Erstellung von Restrukturierungsgutachten, die die wirtschaftliche Überlebensfähigkeit eines Unternehmens beurteilen.

Wichtige Inhalte des IDW S6:

  • Analyse der wirtschaftlichen Lage und Krisenursachen
  • Prüfung der Sanierungsfähigkeit und Prognose zur Fortführungsfähigkeit
  • Erstellung eines belastbaren Sanierungskonzepts mit Maßnahmen zur Restrukturierung
  • Anforderungen an finanzielle Stabilisierung und operative Neuausrichtung

IDW S6 ist insbesondere für Banken, Investoren und Gerichte entscheidend, um zu bewerten, ob eine Sanierung realistisch ist und eine Insolvenz vermieden werden kann.

IDW S9 – Anforderungen an Insolvenzpläne und Eigenverwaltung

Der IDW Standard S9 behandelt die Anforderungen an Insolvenzpläne, insbesondere im Rahmen der Eigenverwaltung. Die Eigenverwaltung ist eine besondere Form des Insolvenzverfahrens, bei der das Unternehmen unter Aufsicht eines Sachwalters selbst die Insolvenz abwickelt.

Zentrale Aspekte des IDW S9:

  • Anforderungen an einen Insolvenzplan zur Sanierung und Entschuldung
  • Bewertung der Fortführungsfähigkeit des Unternehmens
  • Rolle und Verantwortung des Schuldners bei der Eigenverwaltung
  • Erfüllung der rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Anforderungen gemäß der Insolvenzordnung (InsO)

Der IDW Standard S9 bietet einen Rahmen für die Vorbereitung von Eigenverwaltung und Insolvenzplänen.

Bedeutung der IDW Standards in der Praxis

Der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) entwickelte Standard S9 definiert klare Qualitätsanforderungen und richten sich zuerst an Wirtschaftsprüfer, können aber selbstverständlich auch von Rechtsanwälten und Restrukturierungsberatern angewendet werden. Die Anwendung der IDW Standards bringt mehrere Vorteile:

  • Höhere Rechtssicherheit durch standardisierte Prüfung
  • Bessere Nachvollziehbarkeit für Gerichte und Gläubiger
  • Klare Dokumentation
  • Mögliche Exkulpation bei korrekter Anwendung

Kosten und Nutzen abwägen

Die zusätzlichen Anforderungen der IDW Standards können zu höheren Kosten in der Vorbereitung führen. Diese relativieren sich aber durch:

  • Höhere Erfolgsaussichten des Verfahrens
  • Bessere Planbarkeit des Ablaufs
  • Reduzierte Haftungsrisiken für alle Beteiligten

Fazit: Die IDW Standards S6 und S9 sind zentrale Leitlinien für die Restrukturierung und Sanierung von Unternehmen in der Krise. Während IDW S6 die Anforderungen an ein tragfähiges Sanierungskonzept definiert, legt IDW S9 den Fokus auf Insolvenzpläne und die Eigenverwaltung. Sie bieten Orientierung für alle Beteiligten und erhöhen die Erfolgsaussichten. 

Ausführliche Informationen gibt es in unserer Podcastfolge mit Martin Lambrecht, die hier und überall, wo es gute Podcast gibt, gehört werden kann.

Unser Podcast ist auch über LinkedIn zu erreichen.

Lasst Euch in den Äther saugen, eure Ohren werden Augen. #WirKönnenKrise

Das StaRUG bei der Restrukturierung von Immobilien

Zum ganzen Artikel

Das StaRUG bei der Restrukturierung von Immobilien

3. März 2025 |
Uncategorized

Das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) hat sich in den vergangenen vier Jahren als wichtiges Instrument zur Unternehmenssanierung etabliert. Prominente Fälle wie Eterna, Leoni und Varta zeigen die praktische Bedeutung dieses Sanierungstools. Besonders in der Restrukturierung von Immobilien-Investments wird zunehmend das StaRUG genutzt.

Möglichkeiten des StaRUG

Ein wichtiger Anwendungsbereich des StaRUG ist die Immobilienbranche. Hier ermöglicht das Gesetz insbesondere:

  • Prolongation von Finanzierungen gegen den Willen einzelner Gläubiger
  • Eingriffe in Rechte einzelner Gläubigergruppen
  • Sanierung ohne Insolvenzverfahren
  • diskrete Sanierung, sofern keine besonderen Veröffentlichungspflichten bestehen

Erfolgsfaktoren für StaRUG-Verfahren

Für den Erfolg einer Restrukturierung mit der Hilfe eines StaRUG-Verfahrens sind folgende Faktoren entscheidend:

  1. Frühzeitige Vorbereitung
  • Analyse der Vermögenssituation
  • Erstellung von Bewertungsgutachten für die betroffenen Immobilien
  • Entwicklung eines tragfähigen Sanierungskonzepts
  1. Professionelle Vergleichsrechnung
  • Ausarbeitung und Darstellung realistischer Alternativszenarien
  • Nachvollziehbare Bewertungen durch unabhängige Sachverständige
  • angemessene Berücksichtigung von unterschiedlichen Stakeholder-Interessen
  1. Sorgfältige Gruppenbildung
  • Korrekte Zuordnung der Gläubiger
  • Berücksichtigung von Sicherheiten
  • Angemessene Behandlung nachrangiger Forderungen

Herausforderungen in der Praxis

Die praktische Umsetzung von StaRUG-Verfahren stellt Berater und Unternehmen vor verschiedene Herausforderungen:

  • Zeitdruck bei der Verfahrensvorbereitung
  • Komplexe Bewertungsfragen
  • Abstimmung mit verschiedenen Gläubigergruppen
  • Gerichtliche Prüfung der Vergleichsrechnungen

Ausblick und Entwicklungsperspektiven

Das StaRUG hat sich als diskretes und effektives Sanierungsinstrument etabliert. Für die Zukunft zeichnen sich folgende Entwicklungen ab:

  • Zunehmende Bedeutung bei Immobiliensanierungen
  • Weitere Klärung durch Rechtsprechung
  • Standardisierung von Verfahrensabläufen

Fazit: Das StaRUG bietet als Sanierungsinstrument wichtige Möglichkeiten zur Unternehmenssanierung außerhalb der Insolvenz. Der Erfolg hängt maßgeblich von der professionellen Vorbereitung und Durchführung ab. Wichtigster Faktor für den Erfolg ist die frühzeitige Vorbereitung der Restrukturierung von Immobilien durch das StaRUG.

Ausführliche Informationen gibt es in unserer Podcastfolge mit Christian Groschupp und Matthias Müller von der Unternehmensberatung Dr. Wieselhuber & Partner, die hier und überall, wo es gute Podcast gibt, gehört werden kann.

Unser Podcast ist auch über LinkedIn zu erreichen.

Lasst Euch in den Äther saugen, eure Ohren werden Augen. #WirKönnenKrise

Insolvenzantrag: wie finde ich das richtige Insolvenzgericht?

Zum ganzen Artikel

Insolvenzantrag: wie finde ich das richtige Insolvenzgericht?

23. Februar 2023 |
Uncategorized

Wenn ein Insolvenzantrag erforderlich wird, muss geklärt werden, bei welchem Insolvenzgericht der Antrag gestellt wird.

Die Frage nach dem richtigen, örtlich zuständigen Insolvenzgericht ist nicht immer leicht zu beantworten. und schnell entwickelt sich daraus eine Stolperfalle beim Insolvenzantrag. Insolvenzverfahren werden an den Amtsgerichten geführt. Sie sind dafür zuständig (§ 2 InsO). , da die Bundesländer von den Ausnahmeregelungen in § 3 Abs. 2 InsO nach wie vor reichlich Gebrauch machen. Unter diesem Link kann das zuständige Insolvenzgericht schnell und unproblematisch ermittelt werden. Ort oder Postleitzahl des Sitzes des Antragstellers eintragen und schon gibt es deutschlandweit die passende Auskunft. Leider sind die Restrukturierungsgerichte nach dem StaRUG hier nicht zu ermitteln.

Hat die Gesellschaft den Mittelpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit an einem anderen Ort als ihrem Sitz, so ist ausschließlich das Insolvenzgericht zuständig, in dessen Bezirk diese wirtschaftliche Tätigkeit liegt (§ 3 I S. 2 InsO).

Ein Insolvenzantrag bei einem unzuständigen Insolvenzgericht, wird von diesem Gericht wegen Unzulässigkeit zurückgewiesen. Zuvor erhält der Antragsteller einen Hinweis und hat die Möglichkeit, eine Verweisung an das zutreffende Insolvenzgericht zu beantragen (§ 4 InsO iVm § 281Abs. 1 ZPO). Selbständig (von Amts wegen) verweist das unzuständige Gericht den Antrag nicht. Jedoch muss das angerufene Gericht bei unklarer Sachlage zunächst selbst alle Umstände ermitteln, die für das Insolvenzverfahren von Bedeutung sind. Das gilt auch für die Zuständigkeitsvoraussetzungen. Für diese Ermittlungen kann das angerufene Gericht einen Sachverständigen einsetzen.

Der Antrag bei einem unzuständigen Gericht ist ein unzulässiger Insolvenzantrag. Er erfüllt nicht die gesetzliche Insolvenzantragspflicht. Insoweit sind auch damit verbundene Haftungsansprüche und strafrechtliche Konsequenzen des Geschäftsführers nicht erledigt.

Unwissenheit schützt nicht vor Strafe und Haftung!

Verfügt ein Geschäftsführer nicht über ausreichende persönliche Kenntnisse, die zur Prüfung einer Insolvenzantragspflicht erforderlich sind, hat er sich hierzu unverzüglich beraten zu lassen. Dazu ist eine fachlich qualifizierte Person (Rechtsanwalt, qualifizierte Wirtschaftsprüfer und Steuerberater) auszuwählen. Für die Beratung sind die Verhältnisse der Gesellschaft und die dazu erforderlichen Unterlagen umfassend offenzulegen. Sodann muss der Geschäftsführer auch auf eine unverzügliche Vorlage des Prüfergebnisses hinwirken (BGH - 27.03.2012 - II ZR 171/10).

Podcast: Insolvenzrecht für die Ohren

Mehr zum Insolvenzantrag und zur Insolvenzantragspflicht gibt es in unserer Podcastfolge „Wer jetzt verschleppt, wird härter rangenommen“.

#38 mit Ethikerin Prof. Dr. Alena Buyx

Zum ganzen Artikel

#38 mit Ethikerin Prof. Dr. Alena Buyx

19. Januar 2023 |
Podcast/restruct.law - Der Restrukturierungspodcast

Zum Jahresauftakt 2023 haben wir Prof. Dr. Alena Buyx an unser Mikrofon eingeladen. Die Medizinethikerin an der TU München und Vorsitzende des deutschen Ethikrates hat in den letzten Jahren vielfach zu den Themen Ethik, Moral und Krise Stellung genommen. Dabei lag der Kontext selbstverständlich im medizinischen Bereich.

Aber auch bei Krise, Insolvenz und Restrukturierung von Unternehmen geht es um die großen Fragen von Ethik und Moral. Dabei kommt es nicht darauf an, ob es sich um schlagzeilenträchtige Firmenzusammenbrüche wie Wirecard, Lehman Brothers oder FTX handelt oder um den Handwerksbetrieb um die Ecke.

Daher haben wir Alena gefragt, ob es eine Moral des Scheiterns gibt. Wie so oft gibt es keine einfache Antwort. Bei dem beiderseitigen Blick über den Tellerrand haben sich viele interessante Perspektiven ergeben. Wie gehen wir und unsere Gesellschaft mit einem Scheitern um? Prangern wir lieber an oder ebenen wir den Weg für eine 2. Chance? Wann sind Haltung und Verantwortung gefragt? Zu diesen und weiteren Fragen entwickelt sich ein spannendes Gespräch über griechische Mythen, fuck-up nights und die Auswirkungen multipler Anforderungen unserer Zeit.

Viel Spaß beim Hören! Danke Alena!

Lasst euch in den Äther saugen, eure Ohren werden Augen! Stay tuned!

 

restruct.law – Podcast zu Krise, Insolvenz und Restrukturierung von Unternehmen mit neuer Homepage

Zum ganzen Artikel

restruct.law – Podcast zu Krise, Insolvenz und Restrukturierung von Unternehmen mit neuer Homepage

28. Dezember 2022 |
News/Podcast/restruct.law - Der Restrukturierungspodcast

Der meistgehörte Podcast der deutschen Restrukturierungsszene hat seinen Webauftritt zu Krise, Insolvenz und Restrukturierung von Unternehmen neu gestaltet. Unter www.restruct.law sind neben den einzelnen Folgen des Podcast ab sofort auch weitere Informationen zu den Themen Restrukturierung, Unternehmenssanierung und Insolvenz abrufbar.

Der Podcast restruct.law ist seit 3 Jahren regelmäßig zu hören und richtet sich an ein Fachpublikum. Die Restrukturierungs­anwälte und Insolvenzverwalter Dr. Christian Heintze und Heiko Schaefer diskutieren in ihrem Podcast mit wechselnden Gästen aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft. Die Themen reichen von der Haftung der Geschäftsführer, Problemen der Insolvenzanfechtung bis zu den neuesten Gesetzesentwicklungen bei einem Insolvenzantrag.

Auf Augenhöhe diskutieren die restrukturierungserfahrenen Anwälte mit Unternehmensberatern, anderen Anwälten, Investoren und Hochschullehrern zu den aktuellen Themen der deutschen Restrukturierungsbranche. Dabei geht es um Neuerungen wie das StaRUG, Erfahrungen mit Insolvenzverfahren bei Eigenverwaltung, Schutzschirmverfahren oder außergerichtliche Sanierungen.

Aber auch vermeintliche off-Topics werden mehr in den Fokus gerückt: warum nicht mal über die Moral beim Scheitern sprechen und neue Sichtweisen eröffnen? Denn Beweglichkeit im Kopf ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für die erfolgreiche Bewältigung von Krisen.

Die letzten Monate zeigten einen neuen Trend: mehr Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte und Beiräte interessieren sich für den Podcast restruct.law. Der neue Web-Auftritt bietet daher mehr Basisinformationen, da das Interesse an den Themenschwerpunkten Krise, Insolvenz und Restrukturierung von Unternehmen kontinuierlich zunimmt.

Mehr über den Podcast rund um Krise, Insolvenz und Restrukturierung gibt es hier.

Lasst euch in den Äther saugen, eure Ohren werden Augen! Stay tuned!

#37 mit Rechtsanwältin Dr. Sabine Vorwerk

Zum ganzen Artikel

#37 mit Rechtsanwältin Dr. Sabine Vorwerk

21. Dezember 2022 |
Podcast/restruct.law - Der Restrukturierungspodcast

Mit Rechtsanwältin Dr. Sabine Vorwerk, Partnerin der internationalen Kanzlei Linklaters, sprechen wir über die Rolle der Gesellschafter bei einer Unternehmensrestrukturierung. Einer ihrer Beratungsschwerpunkte ist die Beratung internationaler Gesellschafter in der Krise und Insolvenz deutscher Gesellschaften. Dabei wird Sie oft mit den unterschiedlichen Ansätzen insbesondere aus dem englichen und us-amerikanischen Rechtsraum konfrontiert.

Wir erfahren von ihr, wie sich Gesellschafter bei einer bestandsgefährdenden Krise verhalten. Aber welche Rolle ist den Gesellschaftern in Insolvenz, Krise und Restrukturierung in der Insolvenzordung und im StaRUG zugedacht? Wann können Gesellschafterdarlehen weiterhelfen? Welche Handlungsmöglichkeiten haben Gesellschafter für ein aktives Krisenmanagement? Insbesondere diskutieren wir, ob die Gesellschafter durch gesetzliche Änderungen eine aktivere und vor allem abgesicherte Rolle bei einer Neufinanzierung erhalten sollten.

Viel Spaß beim Hören! Danke Sabine!

Lasst euch in den Äther saugen, eure Ohren werden Augen! Stay tuned!

#36 mit Rechtsanwalt Kolja von Bismarck

Zum ganzen Artikel

#36 mit Rechtsanwalt Kolja von Bismarck

3. Dezember 2022 |
Podcast/restruct.law - Der Restrukturierungspodcast

Rechtsanwalt Kolja von Bismarck ist Restrukturierungsberater und Partner der internationalen Kanzlei Sidley Austin. Er war unser erster Gast und so haben wir ihn zur 3-Jahre-Jubiläumsfolge noch einmal eingeladen.

Es ist ein Rückblick auf ereignisreiche 36 Monate rund um Insolvenz, Krise und die Restrukturierung von Unternehmen. Wir erörtern mit Kolja DAS Hindernis bei StaRUG-Verfahren und die neuesten Änderungen der Insolvenzordnung. Aber wir haben nicht nur über die Vergangenheit gesprochen, sondern auch die zukünftigen Themenfelder bei Insolvenz, Krise und die Restrukturierung geschaut. Dabei wird die Überschuldung als Insolvenzantragsgrund ganz sicher weiterhin eine Rolle spielen. Sie spielt gerade in der krisennahen Beratung und als Auslöser von Insolvenzantragspflichten immer noch eine große Rolle - zu Recht? Aber auch über die Rolle der TMA Deutschland, in deren Vorstand er seit der Gründung tätig ist, haben wir gesprochen.

Auch über die Attraktivität des Restrukturierungsstandortes London haben wir diskutiert. Von Kolja erfahren wir außerdem, dass er schon lange dabei ist, die Welle mag, aber trotzdem nicht surfen geht.

Viel Spaß beim Hören! Danke Kolja!

Lasst euch in den Äther saugen, eure Ohren werden Augen! Stay tuned!

#35 mit Rechtsanwalt Daniel Fritz

Zum ganzen Artikel

#35 mit Rechtsanwalt Daniel Fritz

2. Dezember 2022 |
News/Podcast/restruct.law - Der Restrukturierungspodcast

Es stehen die nächsten Änderungen der Regelungen zu Krise, Insolvenz und Restrukturierung von Unternehmen an. Die EU-Kommission arbeitet an einem neuen Richtlinienvorschlag zur Harmonisierung des Insolvenzrechts in Europa. Im Fokus werden diesmal Klein- und Kleinstunternehmen stehen. Was ist mit diesem Vorschlag zu erwarten? Rechtsanwalt Daniel Friedemann Fritz ist Partner der internationalen Kanzlei Dentons und engagiert sich seit vielen Jahren im internationalen und insbesondere europäischen Insolvenzrecht. Er wird als Experte in Brüssel gehört, wenn es Neuerungen geht. Daher kann er uns sehr genau Auskunft zu den Hintergründen des Richtlinienvorschlages geben: der Fokus wird auf der Gestaltung effektiver und kostengünstiger Insolvenzantrags- und Restrukturierungsmöglichkeiten liegen. Das und mehr in der neuen Folge von restruct.law - Der Restrukturierungspodcast.

Viel Spaß beim Hören! Danke Daniel!

Lasst euch in den Äther saugen, eure Ohren werden Augen! Stay tuned!

„Well done, Gentlemen!“ – 3 Jahre restruct.law

Zum ganzen Artikel

„Well done, Gentlemen!“ – 3 Jahre restruct.law

21. November 2022 |
Podcast/restruct.law - Der Restrukturierungspodcast

Wir haben etwas zu feiern: seit 𝟯 𝗝𝗮𝗵𝗿𝗲n ist restruct.law - Der Restrukturierungspodcast on air! In dieser Zeit hat sich unser Restrukturierungspodcast zum reichweitenstärksten Podcast der deutschsprachigen Restrukturierungsszene entwickelt. 🙂

Jeden Monat wird eine neue Folge rund um die Themen Insolvenz, Krise und Restrukturierung von Unternehmen veröffentlicht. Bisher zählten wir rd. 𝟲𝟬.𝟬𝟬𝟬 𝗔𝘂𝗳𝗿𝘂𝗳𝗲 unserer Folgen. Beim weltweit größten beruflichen Netzwerk LinkedIn folgen uns unter restruct.law mehr als 𝟭.𝟮𝟬𝟬 𝗙𝗼𝗹𝗹𝗼𝘄𝗲𝗿.

In 36 Folgen gab es etwas zu den Themen Insolvenz, Krise und die Restrukturierung von Unternehmen auf die Ohren. Unsere Podcasthosts, die Anwälte und Restrukturierungsexperten Dr. Christian Heintze und Heiko Schaefer haben dabei mit renommierten AnwältInnen, ProfessorInnen, Richtern und Unternehmensberatern am Mikrofon diskutiert. Dabei haben sie Theorie und Praxis immer wieder miteinander verbunden und erreichen zwischenzeitlich ein beachtliches Fachpublikum. "Well done, gentlemen!" lobt Rechtsanwalt Kolja von Bismarck, selbst erfahrener Restrukturierungsanwalt und Partner der internationalen Kanzlei Sidley Austin, in der Jubiläumsfolge #36.

Aus den Followerdaten ist bereits ein weiterer Trend ersichtlich. Der Restrukturierungspodcast restruct.law spricht zunehmend auch weitere Zielgruppen an. Es werden immer mehr Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte und Beiräte auf die Podcastfolgen aufmerksam. Das Interesse an Informationen zu Insolvenz, Krise und der Restrukturierung von Unternehmen wächst.

Lasst euch in den Äther saugen, eure Ohren werden Augen! Stay tuned!

restruct.law in der FAZ

Zum ganzen Artikel

restruct.law in der FAZ

1. August 2022 |
News/Podcast

"Wir richten uns an Insolvenz- und Restrukturierungs-Nerds.“ wird Podcast-Host Dr. Christian Heintze in der Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) zitiert.

Vor einigen Wochen erreichte ein Anruf von Deike Uhtenwoldt von der Frankfurter Allgemeine Zeitung unseren Podcast-Host Dr. Christian Heintze. Sie bat um Auskunft über den Restrukturierungspodcast restruct.law. An einem Feldweg kurz vor Leipzig parkend gab er ihr gerne Auskunft.

Er hat darüber gesprochen, wie Heiko Schaefer und er auf die Idee zu diesem Podcast gekommen sind und wie es nach fast 3 Jahren läuft. Beiden war von Anfang an klar, dass man mit komplexen Themen beispielsweise zur Bewältigung von Unternehmenskrisen, Haftung von Geschäftsführern, Eigenverwaltung in der Insolvenz oder den Feinheiten bei einer drohenden Zahlungsunfähigkeit nur ausgewählte Interessenten ansprechen wird. Aber neben der bewussten Entscheidung für ein enges Nischenthema waren auch weitere Rahmenbedingungen zu berücksichtigten. Gleichwohl werden die branchenfremden „Zaungäste“ mehr.

Entstanden ist ein Artikel mit interessanten Einblicken zu Unternehmenspodcast und insbesondere zu restruct.law – der Restrukturierungspodcast. Dieser ist in der aktuellen Sonntagsausgabe der Frankfurter Allgemeinen Zeitung sowie online unter FAZ.net zu finden: https://www.faz.net/-gyl-au72j

Lasst euch in den Äther saugen, eure Ohren werden Augen! Stay tuned!

  • Alle News >>

Verstehen!

Von was reden wir? (Fach-) Begriffe verständlich erklärt:

Asset deal
Die zum Unternehmen gehörenden Vermögenswerte und Wirtschaftsgüter werden an den Käufer und damit an einen anderen (neuen) Rechtsträger (umgangssprachlich an ein anderes Unternehmen) im Wege der Einzelrechtsnachfolge übertragen. Die zur Übertragung ausgewählten Wirtschaftsgüter werden zusammengefasst in einem Vertrag veräußert. Dabei können alle oder ausgewählte Aktiva bzw. Passiva übertragen werden. Zu beachten sind ggf. Spezialvorschriften wie § 613a BGB oder Zustimmungserfordernisse insbesondere, wenn auch dazu gehörenden Arbeits-, Vertrags- und Rechtsverhältnissen auf den übernehmenden Rechtsträger übertragen werden sollen; Abgrenzung zum Share deal
Business Judgment Rule
Haftungsfreier Ermessensspielraum für unternehmerische Entscheidungen, gesetzlich normiert in § 93 Abs. 1 Satz 2 AktG. Wird auch auf Geschäftsführerentscheidungen eines GmbH-Geschäftsführers angewendet, hingegen nicht auf die Haftung des Insolvenzverwalters bei unternehmerischen Entscheidungen (BGH, Urteil vom 12.3.2020 – IX ZR 125/17)
Cash-Pooling

Ein Liquiditätsausgleich zwischen verbundenen Unternehmen durch ein zentrales Liquiditätsmanagement, welches meistens von einer Konzernobergesellschaft übernommen wird: Durch die den Unternehmen entzogene überschüssige Liquidität werden Kredite oder Unterdeckungen der miteinander verbundenen Unternehmen gegenüber Dritten ausgeglichen. Damit wird der Gesamtliquiditätsbedarf eines Konzerns oder Unternehmensverbundes verringert und die damit zusammenhängenden Kosten optimiert. Hierbei entstehen unter den verbundenen Unternehmen teilweise sich täglich ändernde Forderungen und Verbindlichkeiten, die auf der Grundlage entsprechender Verträge untereinander geregelt werden. In Krisensituationen sind diese Ansprüche besonders zu prüfen und ggf. muss ein Cash-Pooling wegen möglicher Ausfall- und Haftungsrisiken der beteiligten Gesellschaften bzw. Geschäftsleiter eingestellt werden. Oftmals werden gerade in Krisensituationen aber zwischen verbundenen Unternehmen liquide Mittel bewegt, ohne dass es eine ausreichende vertragliche Grundlage gibt (teilweise als faktisches Cash-Pooling benannt – die Liquidität wird situativ in der Gesellschaft verwendet, wo es am nötigsten gebraucht wird), was erhebliche Haftungsrisiken der beteiligten Geschäftsleiter nach sich zieht.

Chapter 11 Verfahren

Sanierungs- / Reorganisationsverfahren nach US-amerikanischem Recht (United States Bankruptcy Code). Ziel ist die Restrukturierung des Unternehmens aufgrund eines Restrukturierungsplans. Ein Chapter 7 Verfahren ist hingegen auf die Liquidation des Unternehmens gerichtet. Das Chapter-11-Verfahren war ein Vorbild für die Regelungen zum Insolvenzplan im deutschen Recht.

Chapter 15

Regelung im US-amerikanischen Recht (United States Bankruptcy Code), nach der Unternehmen mit Geschäftssitz außerhalb der USA Zugang zu den amerikanischen Konkursgerichten bei grenzüberschreitenden Insolvenzfällen erhalten können. Auch bietet Chapter 15 ausländischen Unternehmen die Möglichkeit, sich vor Forderungen von Gläubigern aus den USA zu schützen, während gleichzeitig im Heimatland dieses Unternehmens die Restrukturierung vorgenommen wird.

CovInsAG

Gesetz zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und zur Begrenzung der Organhaftung bei einer durch die COVID-19-Pandemie bedingten Insolvenz (COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz – COVInsAG) – beinhalten pandemiebedingte Änderungen der Insolvenzordnung und anderer Gesetze 
Später durch das Gesetz zur vorübergehenden Anpassung sanierungs- und insolvenzrechtlicher Vorschriften zur Abmilderung von Krisenfolgen: Änderung des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes (SanInsKG) abgeändert

cram-down

mehrheitliche Durchsetzung eines Restrukturierungsplans gegen den Willen einzelner Gläubiger aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Regelungen – siehe auch cross-class-cram-down -> Beispiel: § 25 Abs. 1 StaRUG

cross-class-cram-down

Möglichkeit zur mehrheitlichen Durchsetzung von Entscheidungen, auch wenn die Gläubiger in verschiedene Gruppen eingeteilt wurden und die Gruppenmehrheit obsiegen kann. Damit werden die Gläubiger einer oder mehrerer Gruppen überstimmt, obwohl sich die Gläubiger in dieser/n Gruppe(n) mehrheitlich entgegengesetzt entschieden haben. Der cross-class-cram-down wird üblicherweise mit Schutzregelungen für die überstimmten Gläubiger versehen -> Beispiel: § 26 Abs. 1 StaRUG

CRO

Chief Restructuring Officer: üblicherweise ein Interimsmanager, der auf die Restrukturierung eines Unternehmens spezialisiert ist und für die damit verbundenen Aufgaben in einem Unternehmen tätig ist.

Debt to equity swap

Dt.: Schuldenbeteiligungsaustausch: „Tausch“ der Forderung eines Gläubigers gegen Anteile am Unternehmen, um die Eigenkapitalbasis zu stärken und um an einem steigenden Unternehmenswert (nach einer gelungenen Restrukturierung) partizipieren zu können -> Umwandlung von Fremdkapital (debt) in Eigenkapital (equity). Wesentliches Augenmerk liegt bei Verhandlungen über einen debt to equity swap auf der angemessenen Bewertung des zu gewährenden Eigenkapitalanteils.

Distressed M&A

Sammelbegriff für Unternehmenstransaktionen unter Berücksichtigung der Besonderheiten einer Krisensituation: Kauf bzw. Verkauf von Unternehmen oder Unternehmensanteilen in der Krise – siehe auch M&A, share deal, Asset deal

Doppelnützige Treuhand

Außergerichtliches Sanierungsinstrument, bei dem Gesellschaftsanteile aufgrund umfangreicher vertraglicher Grundlage auf einen Treuhänder übertragen werden. Der Treuhänder wird aufgrund zweier paralleler Treuhandvereinbarungen sowohl mit dem Gesellschafter als auch mit dem/den Kapitalgeber(n) tätig. Die doppelnützige Treuhand dient dem gemeinsamen Sanierungsinteresse und der Vermeidung einer Insolvenz, um eine möglichst hohe Bewertung der Vermögenswerte eines Unternehmens zu erhalten. Der Treuhänder vermittelt zwischen der Gesellschaft und den Kapitalgebern, steuert den Sanierungsprozess bzw. einen Verkauf von Unternehmensanteilen (siehe distressed M&A) und im Gegenzug verpflichten sich die Kapitalgeber zur Sicherung der weiteren Finanzierung des Unternehmens.

Dual Track

zweigleisiges Vorgehen im Rahmen einer Unternehmenstransaktion: Beispiel: ein Verkäufer betreibt parallel den Verkauf an einen einzelnen Investor und den Verkauf über die Börse im Rahmen eines Börsengangs (Initial Public Offering-IPO). Der Verkäufer entscheidet sich erst im letzten Moment für die für ihn attraktivere Option.
Im Zusammenhang mit Restrukturierungen ist ein dual track insbesondere zur Frage der besten Verwertungsmöglichkeit gefragt. Dabei kann es um die Prüfung bestmögliche Gläubigerbefriedigung im Rahmen eines -> asset deals oder einer Versteigerung oder durch die Gestaltung eines -> Insolvenzplanes gehen. Insbesondere bei Insolvenzplänen ist in diesen darzustellen, dass keine anderweitige, bessere Gläubigerbefriedigung möglich ist.
Der Nachteil eines dual track sind die oftmals erheblichen Kosten, die für das Verfolgen mindestens einer weiteren Verwertungsmöglichkeit aufgebracht werden müssen. Umstritten ist, ob vor diesem Hintergrund auch ein sogenanntes Markt-Sounding (anonymisierte Ansprache ausgewählter potentieller Interessenten, ob Interesse an einem Erwerb / Investment bestehen würde) ausreichend ist.

Due Diligence Prüfung

Sorgfältige Prüfung eines Unternehmens, insbesondere im Hinblick auf seine wirtschaftlichen, rechtlichen, steuerlichen und finanziellen Verhältnisse, um mögliche Risiken, die durch einen potenziellen Käufer eines Unternehmens übernommen werden, zu erkennen und zu bewerten.

Forum Shopping

Die Wahl eines günstigen Gerichtsstands aus mehreren zur Verfügung stehenden (internationalen) Gerichtsständen, um die Vorteile der dortigen gesetzlichen Regelungen nutzen zu können. Bei Restrukturierungen gilt dies insbesondere für das -> scheme of arrangement im englischen Recht oder das Reorganisationsverfahren nach dem WHOA  im niederländischen Recht (Wet homologatie onderhands akkoord, dt.: Gesetz zur Genehmigung privater Vergleiche)

IdW

Institut der Wirtschaftsprüfer

InsO

Insolvenzordnung 

Insolvenzplan

Der Insolvenzplan (§§ 217 ff. InsO) ermöglicht Regelungen für eine alternative Beendigung eines Insolvenzverfahrens oder für alternative Befriedungsmöglichkeiten innerhalb eines Insolvenzverfahrens (verfahrensleitender Plan). Insbesondere können die Befriedigung der absonderungsberechtigten Gläubiger und der Insolvenzgläubiger, die Art und Weise der Verwertung der Insolvenzmasse und die Verteilung der Verwertungserlöse an die Beteiligten sowie die Verfahrensabwicklung und die Haftung des Schuldners nach der Beendigung des Insolvenzverfahrens geregelt werden. Darüber hinaus können auch Regelungen für die Anteils- oder Mitgliedschaftsrechte der am Schuldner beteiligten Personen sowie für sogenannte gruppeninterne Drittsicherheiten getroffen werden. Der Insolvenzplan bietet insoweit weitreichende Regelungsmöglichkeiten.

KKU

Klein- und Kleinstunternehmen: Definition nach der EU-Empfehlung 2003/361 

KMU

Kleine und mittelständische Unternehmen: alle Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und bis 50 Mill. EUR Umsatz/Jahr oder bis zu 43 Mill. Bilanzsumme – Definition nach der EU-Empfehlung 2003/361 

Krisenstadien

Betriebswirtschaftlich werden folgende Krisenstadien unterschieden: Stakeholderkrise – Strategiekrise – Produkt- und Absatzkrise – Erfolgskrise – Liquiditätskrise – Insolvenzreife (vgl. auch Institut der Wirtschaftsprüfer (IdW) Standard S6: Sanierungsgutachten)

Likelihood of insolvency

„Wahrscheinlichkeit einer Insolvenz“ oder Insolvenzgefährdung, die nach der Restrukturierungsrichtlinie (EU-Richtlinie 2019/1023) vorliegen muss, um den Zugang zum präventiven Restrukturierungsverfahren zu eröffnen. Die Definition des Begriffs bleibt den nationalen Gesetzgebern überlassen. Das -> StaRUG enthält keine Definition des Begriffes. Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 26.10.2017 (Az. IX ZR 285/14, Rn. 28) liegt diese vor, „wenn das Unternehmen in der Vergangenheit keine Gewinne erwirtschaftet hat, nicht leicht auf finanzielle Mittel zurückgreifen kann und eine bilanzielle Überschuldung droht oder sogar schon eingetreten ist“. Übertragen auf die betriebswirtschaftliche Krisendefinition (-> Krisenstadien) betrifft diese Umschreibung eine Erfolgs- und/oder Liquiditätskrise. Zahlungsunfähigkeit darf aber noch nicht eingetreten sein (vgl. u.a. § 29 Abs. 1, § 51 Abs. 1 Nr. 3 StaRUG)

M&A Prozess

M&A steht für: Mergers & Acquisitions und ist ein Sammelbegriff für verschiedene Arten von Unternehmenstransaktionen, die u.a. auch Fusionen (englisch: „mergers) und Käufe (englisch: „acquisitions“) von Unternehmen oder Unternehmensanteilen umfassen. Darunter zählen auch öffentliche Übernahmeangebote, Betriebsübergänge, carve-outs oder Kooperationen. Den Unternehmenstransaktionen gehen verschiedene Aktivitäten voraus bzw. folgen diesen, die mit M&A Prozess umschrieben werden: u.a. Interessentensuche, Unternehmensbewertung und Risikoeinschätzungen (-> siehe auch due diligence) oder die organisatorische Integration erworbener Unternehmen bzw. Unternehmensteile (post merger activities)

Moratorium

vertraglich vereinbarter oder gesetzlich angeordneter Aufschub von Fristen. Im Restrukturierungsrecht typischerweise eine befristete oder an Voraussetzungen gebundene Zahlungsaussetzung

Non Performing Loan (NPL)

Notleidender Kredit, d.h. Kreditnehmer ist mit Rückzahlung (einschließlich Nebenforderungen) im Verzug oder zukünftige Rückzahlung ist absehbar gefährdet

OEM

Original Equipment Manufacturer: Erstausrüster oder Originalgerätehersteller, wird in der Automobilbranche synonym zu Fahrzeughersteller verwendet.
Der OEM steht in der Lieferpyramide an der Spitze, nachfolgend stehen die Tier-1 Zulieferer, gefolgt von den Tier-2 Zulieferern, etc. Der Tier-1 Lieferant liefert direkt an den OEM.

Opponierende Gläubiger

Auch sog. Akkordstörer: Gläubiger, die sich gegen die Sanierung stellen / diese erschweren, da sie unnachgiebig auf ihren Forderungen beharren und nicht bereit sind, Entgegenkommen zu zeigen. Restrukturierungssituationen, in denen ein -> cram-down nicht möglich ist, besitzen opponierende Gläubiger ein erhebliches Potential, Sondervorteile für sich zu erstreiten.

Präventiver Restrukturierungsrahmen

= StaRUG

Restrukturierungsrichtlinie

Richtlinie (EU) 2019/1023 des europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über präventive Restrukturierungsrahmen, über Entschuldung und über Tätigkeitsverbote sowie über Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 (Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz) 

 

S6-Gutachten

auch Sanierungsgutachten – Ein nach dem ->IdW Standard S6 IDW-Standard-Anforderungen-an-Sanierungskonzepte-IDW-S-6/20469 erstelltes Gutachten über die Sanierungsfähigkeit eines Unternehmens. Beinhaltet als wesentliche Inhalte üblicherweise: Analyse der Unternehmenslage – Feststellung des Krisenstadiums – Die Analyse der Krisenursachen – Aussagen zur Unternehmensfortführung – Leitbild des sanierten Unternehmens – Maßnahmen zur Bewältigung der Unternehmenskrise – fundierte Aussage zur Sanierungsfähigkeit des Unternehmens auf Basis einer integrierten Sanierungsplanung.

 

Sanierungsmoderation

Restrukturierungsmöglichkeit nach dem StaRUG (§§ 94 ff. StaRUG), bei dem ein neutraler Sanierungsmoderator bestellt wird; Ziel ist der Abschluss eines vom zuständigen Restrukturierungsgericht bestätigten Sanierungsvergleichs mit den beteiligten Gläubigern und eventuellen Dritten (bspw. neuen Finanzierern)

 

SanInsKG

Gesetz zur vorübergehenden Anpassung sanierungs- und insolvenzrechtlicher Vorschriften zur Abmilderung von Krisenfolgen: Änderung des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes (SanInsKG) beinhaltet insbesondere die vorübergehende Verkürzung von Prognosezeiträumen für die Überschuldungsprüfung und der Planungszeiträume für Eigenverwaltungs- und Restrukturierungsplanungen

 

Scheme of Arrangement

Der „Vergleichsplan“ ist ein Sanierungsverfahren nach englischem Recht auf der Grundlage des Companies Act 2006.  Die Vereinbarung (eng. Arrangement) über eine Restrukturierung der Verbindlichkeiten durch einen gerichtlich genehmigten Vergleich zielt darauf ab, eine Insolvenz des Schuldners zu verhindern. Das Verfahren gilt als sehr flexibel und schnell durchführbar. Andererseits handelt es sich aus Sicht deutscher Unternehmen um grenzüberschreitende Sachverhalte mit hoher Komplexität und erheblichen (Beratungs-)Kosten.

Schutzschirmverfahren

Unterfall der Eigenverwaltung (§ 270d InsO),  mit dem Ziel, binnen max. 3 Monaten einen Insolvenzplan vorzulegen. Der wesentliche Unterschied zur vorläufigen Eigenverwaltung ist, dass der Sachwalter hier „mitgebracht“ werden kann, d.h. vom Schuldnerunternehmen bestimmt werden kann.

Share deal

Käufer erwirbt das Unternehmen („Zielgesellschaft”) durch den Kauf der Gesellschaftsanteile an der Zielgesellschaft; Abgrenzung zu asset deal

Shareholder

Gesellschafter / Aktieneigentümer / Anteilseigner und/oder Inhaber eines Unternehmens

Shift of fiduciary duties

Verschiebung der Interessen: das Gläubigerinteresse verdrängt bei Eintritt drohender Zahlungsunfähigkeit die bis dahin geltende Orientierung am Gesellschafterinteresse

Single Sourcing

Beschaffung von Vorprodukten von nur einem Lieferanten. Oftmals Hersteller spezieller Produkte, die anderweitig nicht hergestellt werden (können)

 

Special Situation Investment

Special Situation ist ein atypisches Ereignis, welches das hohe Potenzial hat, den zukünftigen Geschäftsverlauf zu verändern und den Unternehmenswert wesentlich zu beeinflussen.

Investitionen in Unternehmen, die sich in einer Sondersituation befinden und neu strukturiert oder saniert werden sollen. Die Kontrollübernahme kann dabei beispielsweise mittels des Erwerbs notleidender Kredite (-> non performing loans) erfolgen. Diese Investmentkategorie umfasst Investitionen in Form von Eigenkapital, eigenkapitalähnlichen Instrumenten (bspw. Mezzaninefinanzierungen, Anleihen) und Fremdkapital

Stakeholder

Person oder Gruppe, die ein berechtigtes Interesse am Verlauf oder Ergebnis eines Prozesses oder Projektes hat (bei einer Restrukturierung regelmäßig die Gesellschafter, das Management, die Kreditgeber, die Kunden, die Lieferanten, die Mitarbeiter, der Fiskus, die Sozialversicherungsträger und alle anderen, die mit dem Unternehmen verbunden sind)

StaRUG

Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz – StaRUG) – Umsetzung der -> EU-Restrukturierungsrichtlinie in das deutsche Recht 

Turnaround investment

Investitionen in ein Unternehmen in einer Sanierungs- oder Krisenphase, um dieses ganz oder teilweise finanziell zu sanieren (Unterfall von „Special Situation Investments“)

  • Impressum
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Datenschutz
restruct.law - Der Restrukturierungspodcast

Sie kennen sich aus. Regelmäßig beschäftigen Sie sich mit Unternehmen in der Krise. Als WissenschaftlerIn, StudentIn, BeraterIn, ManagerIn oder InvestorIn.

Sie wollen mehr wissen.

Sie kennen das StaRUG und die InsO. Distressed M&A ist ihnen ebenso ein Begriff. Die steuerlichen Folgen von Restrukturierungsmaßnahmen haben Sie im Blick. Sie wollen von den Erfahrungen anderer Experten profi-tieren. Steuerberater, Rechtsanwälte, Unternehmens-berater und Investoren diskutieren mit uns über die aktuellen Entwicklungen. Jeden Monat. 35 Minuten.

Welche Ideen haben andere? Wie laufen die Diskussionen um Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung? Wann ist eine Sanierungsmoderation möglich?

Seit über 3 Jahren geben wir mit wechselnden Gästen darauf Antworten. In unserem Podcast restruct.law – Der Restrukturierungspodcast.

Feuer legen!

Sie wollen etwas ändern: neue Perspektiven, neue Lösungen, neue Strukturen. Dafür braucht es zündende Ideen, die ein Feuer entfachen. Bei dem Sie

Die Kontrolle behalten.

Dafür müssen Sie die Rahmenbedingungen kennen. Sie benötigen verständliche Antworten auf ihre Fragen: Wie läuft ein Krisenprozess ab? Was ist eine professionelle Restrukturierung? Ist mein Unternehmen zahlungsunfähig? Hafte ich mit meinem Vermögen? Was darf ich noch zahlen? Welche Alternativen gibt es?

Was haben andere Unternehmer getan? Kann ich die Sanierung aktiv gestalten? Ist Insolvenzverschleppung strafbar? Was ist ein Schutzschirmverfahren? Was unterscheidet eine Eigenverwaltung von einem Restrukturierungsverfahren?

Das erfahren Sie hier auf dieser Seite und
in unserem Podcast restruct.CEO – Der Unternehmerpodcast.

Danke für Ihren Kontakt.


  • Restrukturierungspodcast
  • Unternehmerpodcast
  • Unser Angebot
  • Über uns
  • Dran bleiben
  • Restrukturierungspodcast
  • Unternehmerpodcast
  • Unser Angebot
  • Über uns
  • Dran bleiben